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Unterbringung Geflüchteter ist kommunale Pflicht

Veröffentlicht am 17.07.2023 in Standpunkte

In den letzten Monaten suchten viele Menschen Schutz bei uns in Stuttgart. Neben weltweiten Fluchtbewegungen sind viele Menschen vor dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine zu uns geflüchtet.

Die Unterbringung und Integration stellt die Stadt vor enorme Herausforderungen, zeitweise mussten sogar Turnhallen belegt werden. Die Aufnahme geflüchteter Menschen ist für uns einerseits humanitäre Verpflichtung, andererseits aber auch eine kommunale Pflichtaufgabe, zu der die Stadt Stuttgart ihren Anteil beitragen muss.
Umso bedauerlicher finden wir es, dass die CDU-Fraktion sich mit ihrer jüngst geäußerten Haltung, keine weiteren Unterkünfte mehr schaffen zu wollen, von der Verantwortung für die Aufgaben der Stadt verabschiedet. Viele Geflüchtete müssen aktuell in Notunterkünften leben. Hier sind die Bedingungen häufig schlecht und die Orte werden für ihre eigentlichen Zwecke benötigt, sodass die geflüchteten Menschen anders untergebracht werden müssen. Wir wollen verhindern, dass nochmals Turnhallen belegt werden müssen und damit dem Sport nicht zur Verfügung stehen. Um die Unterbringung zu organisieren, werden also dringend neue Unterkünfte gebraucht.
Dort, wo neue Unterkünfte geschaffen werden sollen, ist dies natürlich immer mit Herausforderungen und teilweise auch mit Ängsten verbunden. Hier scheint auch die Kommunikation der Stadtverwaltung mit den Betroffenen vor Ort verbesserungswürdig. Die Unterkünfte müssen zudem wie gewohnt gut mit sozialer Arbeit begleitet werden.
Weiterhin müssen wir dringend kurz-, mittel- und langfristige Strategien diskutieren, wie wir Geflüchtete in Stuttgart gut unterbringen können, anstatt isoliert einzelne Unterkünfte vorgeschlagen zu bekommen.

 

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