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10. Oktober 2014
Für uns steht außer Zweifel, dass die städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 2014 wieder eine sehr gute Leistung erbringen. Nach dem geltenden Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) ist im §18 eine Leistungszulage vereinbart. Diese Leistungszulage soll über eine Dienstvereinbarung verteilt beziehungsweise an einzelne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgeschüttet werden. Eine solche Dienstvereinbarung wurde in Stuttgart nicht abgeschlossen. Statt dessen hat die Stadt entsprechend dem Beschluss des Gemeinderates das Volumen der Leistungszulage auf Grundgehaltsbasis an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausbezahlt. Die letzte Auszahlung war 2013.
Seit 2006 haben sich auch auf Grund von Erfahrungen in anderen Beschäftigungsbereichen die Ansichten über individuelle Leistungszulagen weiterentwickelt. Heute steht mehr das Gesamtergebnis der Beschäftigten im Vordergrund. Ferner müssten bei der individuellen Ausschüttung der Leistungszulage rund 31 Stellen nur für die Erstellung der notwendigen Leistungsbeurteilungen geschaffen werden. Kosten und Nutzen stehen in keinem Verhältnis. Es ist zusätzlich eher von einer Demotivation statt Motivation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auszugehen.
Bei den Tarifpartnern ist diese Problematik angekommen und es ist davon auszugehen, dass die individuelle Betrachtung des Einzelnen zu Gunsten einer Gesamtbetrachtung verändert wird.
Wir beantragen: