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Anträge Oktober 2014


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Gute Arbeit – Motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

10. Oktober 2014

Für uns steht außer Zweifel, dass die städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 2014 wieder eine sehr gute Leistung erbringen. Nach dem geltenden Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) ist im §18 eine Leistungszulage vereinbart. Diese Leistungszulage soll über eine Dienstvereinbarung verteilt beziehungsweise an einzelne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgeschüttet werden. Eine solche Dienstvereinbarung wurde in Stuttgart nicht abgeschlossen. Statt dessen hat die Stadt entsprechend dem Beschluss des Gemeinderates das Volumen der Leistungszulage auf Grundgehaltsbasis an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausbezahlt. Die letzte Auszahlung war 2013.

Seit 2006 haben sich auch auf Grund von Erfahrungen in anderen Beschäftigungsbereichen die Ansichten über individuelle Leistungszulagen weiterentwickelt. Heute steht mehr das Gesamtergebnis der Beschäftigten im Vordergrund. Ferner müssten bei der individuellen Ausschüttung der Leistungszulage rund 31 Stellen nur für die Erstellung der notwendigen Leistungsbeurteilungen geschaffen werden. Kosten und Nutzen stehen in keinem Verhältnis. Es ist zusätzlich eher von einer Demotivation statt Motivation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auszugehen.

Bei den Tarifpartnern ist diese Problematik angekommen und es ist davon auszugehen, dass die individuelle Betrachtung des Einzelnen zu Gunsten einer Gesamtbetrachtung verändert wird.

Wir beantragen:

  • die Auszahlung der tariflichen Leistungszulage in Höhe von 6% des Tabellenentgelts des Monats Dezember sowie auf übertariflicher Basis weitere 18% des Tabellenentgelt des Septembers 2013. Die Auszahlung steht unter dem Vorbehalt der Anrechnung.
  • Diese Auszahlung soll für 2014 sowie für 2015 so erfolgen, wie bislang auch.
  • Verwaltung und Personalrat stellen im Personalbeirat 2015 ihre Ansätze zur Tarifrunde und einer ggf. Änderung des §18 im TVöD vor.
  • Ein Stellenaufbau zur Umsetzung einer Dienstvereinbarung unterbleibt bis zum Abschluss der nächsten Tarifrunde im Jahr 2016.
  • Die Verwaltung erstellt eine Beschlussvorlage zu den oben genannten Punkten.
 

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