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Ein schön gerechneter Kreispflegeplan

Veröffentlicht am 13.10.2023 in Standpunkte

Der lange erwartete Kreispflegeplan wurde kürzlich dem Gemeinderat vorgestellt. Ein Kreispflegeplan ist gesetzlich vorgeschrieben und dient auch dazu, in einem Stadt- oder Landkreis prognostisch die Zahl an erforderlichen Pflegeplätzen zu ermitteln, um eine solide Grundlage für Planungen und Umsetzungen zu haben.

Im letzten Kreispflegeplan von 2019 wurde ermittelt, dass bis 2030 in Stuttgart 6850 stationäre Pflegeplätze gebraucht werden, es fehlten 2019 noch 1452 Plätze. Die Hilferufe, die uns regelmäßig erreichen, bestätigen den sehr hohen Bedarf.
Völlig überraschend steht nun im neuen Kreispflegeplan, dass bis zum Jahr 2035 nur noch 4789 stationäre Plätze gebraucht werden. Die Sozialverwaltung erklärte dazu, dass sie die neue Berechnungsmethode des Kommunalverbands für Jugend und Soziales angewandt habe. In der sogenannten Status-quo-Berechnung wird angenommen, dass im Jahr 2035 die Leistungsarten so in Anspruch genommen werden wie in 2021. Abgeglichen mit den Daten aus der Pflegestatistik sowie der zukünftigen Altersstruktur sei das Ergebnis für Stuttgart, dass bis zum Jahr 2035 weniger Plätze erforderlich sind als bisher prognostiziert.
Wir haben von der SPD-Fraktion haben dieses Vorgehen scharf kritisiert. Diese Berechnungsmethode macht nur Sinn, wenn die Annahme auch den tatsächlich vorliegenden Bedarf abbildet, was für Stuttgart aber nicht der Fall ist. So bleibt völlig unberücksichtigt, dass viele Menschen zum Stichtag keinen Pflegeplatz hatten. Es wäre besser, die realen Bedarfe abzufragen als das Nachfrageverhalten in einer massiven Mangelsituation zur Grundlage zu nehmen. Ein Kreispflegeplan sollte eine Orientierung für Planungen geben. Das ist unseres Erachtens in dieser Form nicht möglich.

 

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