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Anträge Dezember 2017


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Vergabe sozialer Dienstleistungen: Faire Bezahlung der Mitarbeiter*Innen sowie Qualität und Regionalität stärken

19. Dezember 2017

Anfrage der SPD-Gemeinderatsfraktion  

Die verschiedenen Einrichtungen der Arbeitshilfe sind ein wichtiges Element für die Teilhabe am Arbeitsleben und bei der Integration von Langzeitarbeitslosen. Eine gute Teilhabe und Eingliederungsleistung kann nur durch hohe Qualität bei enger Vernetzung mit den Akteuren des Arbeitsmarktes geschehen. Zu einer guten Leistung des Arbeitshilfeträgers gehört auch eine faire Bezahlung der Mitarbeiter*Innen in Anlehnung an den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes. Leider bekamen wir Kenntnis, dass es verstärkt Angebotsabgaben bei Ausschreibungen gibt, bei denen Mitarbeiter*Innen wesentlich geringere Entgelte bekommen und deutlich unter den Entgelten des TVÖD liegen.

Wir haben daher folgende Fragen:

  • Wie beurteilt die LHS die Bedeutung von Vergaben im sozialen Bereich? Welche verschiedenen Vergabearten und Schwellen gibt es? Wie sind die gesetzlichen Grundlagen und politischen Entwicklungen hierzu? Wird es voraussichtlich in Zukunft noch häufiger zu Vergaben kommen, auch in anderen Hilfesystemen wie im Rahmen des BTHG oder der Kinderbetreuung, wie bewertet die LHS die Entwicklung hierzu?
  • Wer entscheidet in Stuttgart über Vergabe von sozialen Dienstleistungen, wie sind die Abläufe? Welche Entscheidungsspielräume hat die LHS/das Jobcenter hierbei? Was für eine Bedeutung hat es in diesem Kontext hierbei, dass Stuttgart eine sog. Optionskommune ist?
  • Ist es richtig, dass die LHS/der ausschreibende Kostenträger beim Verfahren der offenen Ausschreibung Steuerungsoptionen hat z.B. hinsichtlich der Wertung und Gewichtung von qualitativen und regionalen Aspekten?
  • Ist es richtig, dass in anderen Kommunen bei der Vergabe bestimmter arbeitsmarktpolitischen Programmen die Gewichtung von Preis und Leistung/Konzept bis zu 70% Leistung zu 30% Preis bewertet wird?
  • Wie könnten bei Vergabesituationen der LHS künftig folgende Aspekte gestärkt werden:
    • die bisherige Arbeitsleistung und Arbeitsqualität des Auftragnehmers durch den Kostenträger bei identischen und vergleichbaren Maßnahmen. die Vernetzung des Auftragnehmers in den kommunalen sozialen Strukturen.
    • die Anerkennung von sozialen und leistungsgerechten Lohn/Gehaltsstrukturen und arbeitnehmerrechtlichen Rahmenbedingungen bei den Anbietern sozialer Leistungen. Wie die Vergütung nach dem TVÖD, an den sich viele Träger anlehnen.
 

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