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Anträge Februar 2016


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Weil Wohnen in Stuttgart bezahlbar sein soll, brauchen wir dringend neue Wohnungen: Das schon lange versprochene Wohnungsbauprogramm endlich vorlegen!

26. Februar 2016

In der Zeitstufenliste Wohnen beschreibt die Stadtverwaltung, wo neue Wohnungen in Stuttgart gebaut werden könnten (GRDrs 74/2015 vom 18. März 2015). Zwischen 2015 und 2020 stehen gemäß der Zeitstufen 0, 1 und 2 genügend Flächen zur Verfügung, um rd. 14.000 neue Wohnungen zu bauen. 40 Gebiete der Zeitstufe 0 mit einem Potenzial von rd. 3.500 Wohnungen waren dabei zum Zeitpunkt der Erstellung der Zeitstufenliste bereits im Bau. Hierbei handelt es sich jedoch häufig um Ersatzneubau. Zu dem Potential von 14.000 neuen Wohnungen hinzuzurechnen sind lt. GRDrs 74/2015 noch Reserven im Bereich der Baulücken mit mindestens 1.500 Wohneinheiten (für 2015 bis 2020) und der Umstrukturierungsgebiete mit mindestens 500 Wohneinheiten (für den gesamten Betrachtungszeitraum sind es mindestens 2.000). In der Summe ergibt sich ein Potenzial von rd. 16.000 neuen Wohnungen von 2015 bis 2020, was einem jährlichen Wert von mindestens 2.500 neuen Wohnungen entspricht.

Angesichts der hohen und steigenden Kosten für das Wohnen in Stuttgart ist es aus unserer Sicht erforderlich, dieses Wohnungsneubaupotential so schnell und effektiv wie möglich zu heben. Auf dem Weg dorthin ist laut GRDrs 74/2015 „… beabsichtigt, auf Grundlage der Zeitstufenliste Wohnen 2014 ein Wohnungsbauprogramm aufzustellen“, das mit einer gesonderten Vorlage zur Mitte 2015 vorgelegt werden sollte. Dieses Wohnungsbauprogramm umfasse, so die Verwaltung, die 50 größten Gebiete der Zeitstufenliste mit einem Potenzial von mindestens 10.000 Wohnungen und soll, so steht es in GRDrs 74/2015, „… bis 2025 zügiger und mit größerem programmatischen Einfluss der Stadt realisiert werden“. Dieses Potenzial ließe sich bis 2020 planerisch bis zur Marktreife vorbereiten. Allerdings ist in der Zeitstufenliste Wohnen auch zu lesen, dass bei fünfzehn dieser größeren Gebiete Entwicklungsprobleme zu erwarten sind.

Auf unsere Forderung, das Wohnungsbauprogramm endlich vorzulegen, auch um einen Beitrag zur Beseitigung der genannten Entwicklungshemmnisse zu leisten, kündigte der Oberbürgermeister in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik am 1. Dezember 2015 an, „… die Flächenpolitik im 1. Quartal 2016 auf(zu)rufen und die Frage (zu) stellen: Auf welchen Flächen können wir in welchen Zeiträumen wie viele Wohnungen realisieren?“

Vor diesem Hintergrund beantragen wir:

  1. Wohnungsbauprogramm endlich wie versprochen vorlegen!
    Der Oberbürgermeister legt dem Gemeinderat noch vor den Osterferien das bereits für Mitte 2015 angekündigte Wohnungsbauprogramm zur Beschlussfassung vor.
  2. Nicht mehr bei jedem Wohngebiet wackeln, sondern klar und stadtweit entscheiden!
    Mit dem Wohnungsbauprogramm legt der Gemeinderat fest, dass alle in der Zeitstufenliste Wohnen aufgeführten Flächen für den Wohnungsbau zur Verfügung gestellt werden sollen.
  3. Hemmnisse bei der Entwicklung neuer Wohnbauflächen beseitigen!
    Mit der Vorlage des Wohnungsbauprogramms soll die Verwaltung auch Vorschläge unterbreiten, wie die Hemmnisse bei der Entwicklung einzelner Wohnbaugebiete beseitigt werden können.
 

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