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Anträge Juli 2017

Neues Verkehrskonzept für Stuttgart-Vaihingen

25. Juli 2017
  
Antrag von Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion, SPD-Gemeinderatsfraktion

Modalsplit mit Nachdruck verändern geht nur durch push & pull!

Durch die dynamische Entwicklung Vaihingens wird ein integriertes Verkehrskonzept für den Stadtbe-zirk unerlässlich. Dabei müssen die Mobilitäts-, aber auch die Klimaschutz- und Lebensqualitäts-Anforderungen berücksichtigt werden. Der vorgelegte Entwurf „Verkehrskonzept Vaihingen und Synergiepark Vaihingen-Möhringen“ (GRDrs 551/2017) beschreibt zahlreiche notwendige oder sinnvolle Maßnahmen, die dazu beitragen können, die zusätzlichen Verkehre zu bewältigen. Unserer Meinung nach kommt jedoch die Darstellung der Wege und Möglichkeiten hin zu einer Förderung des Umweltverbunds und einer Verlagerung des Modal-Split hin zum Umweltverbund eindeutig zu kurz.

Auch sind die Modellrechnungen zur Beurteilung der verkehrlichen Wirkungen und deren Grundlagen nicht ausreichend dargelegt. Beispielsweise erschließt sich nicht, was genau bei der „Zusammenschau aller Maßnahmen ÖPNV plus alle Maßnahmen im Straßennetz“ (8.1., S. 43) untersucht wurde und welche Folgerungen sich daraus ergeben.

Auch wird die schwerwiegende Maßnahme der Ertüchtigung bzw. des Ausbaus der Nord-Süd-Straße zu eindimensional betrachtet, hat doch diese Maßnahme gravierende ökologische und finanzielle Auswirkungen. Zudem darf die Auswirkung auf weitere angedachte Maßnahmen im Bereich des Umweltverbundes nicht unterschätzt werden. So geht die Prognose auf Seite 45 der Studie von einer deutlichen Zunahme des Kfz-Verkehrs bei Umsetzung des Ausbaus der Nord-Süd-Straße, aber nur von einem marginalen Entlastungseffekt durch den ÖV-Ausbau aus, der Radverkehr ist hier überhaupt nicht mehr aufgeführt. Eine Zunahme des Kfz-Verkehrs in diesem Bereich sorgt – gerade bei einem Komplettausbau der Nord-Süd-Straße – für eine Verlagerung des Kfz-Verkehrs und damit zu neuen Staubrennpunkten, so z. B. in den Zubringern Industrieund Breitwiesenstraße bzw. am zweispurigen Hengstäckertunnel. Das sorgt möglicherweise für Probleme bei den angedachten Verbesserungen im Öffentlichen Verkehr, gerade was den Busverkehr (Shuttlebus, Änderung Streckenführung Relex-Busse) angeht. So müssten Bussonderfahrstreifen angedacht werden statt einer reinen Erweiterung für den Motorisierten Individualverkehr (MIV). Auch ist es für das angedachte P+R-Parkhaus am Möhringer Freibad unerlässlich, dass hier ein Vorrang des Öffentlichen Verkehrs vor dem MIV gewährleistet wird.

Doch werden in der Vorlage lediglich zwei Ausbaustufen der Nord-Süd-Str. (A: nördlicher Abschnitt und B: südlicher Abschnitt) aufgeführt. Wir halten hier eine differenziertere Darstellung für unumgänglich. Folgende Varianten müssen im Gesamtgefüge zwingend analysiert werden
Eine Variante C mit einem dreistreifigen Ausbau – wechselweise 2/1-spurig – des Abschnitts von der A8 bis zum angedachten P+R-Platz am Möhringer Freibad. Diese Variante würde vermutlich eine reale „Umsteige-Wirkung“ zeitigen und wäre technisch einfacher und finanziell viel günstiger;
eine Variante D mit einem dreistreifigen Ausbau von der A8 bis zur Industriestraße;
eine Variante E mit einem wechselweisen Ausbau von der Industriestraße bis zum
Hengstäckertunnel; und ebenso die Variante 0 (lediglich Ertüchtigung der Kreuzungsbereiche).


Jede dieser Varianten hat unterschiedlich große Auswirkungen auf Auslastung – und damit Wirtschaftlichkeit, Konzeption und Umsetzbarkeit – der Verkehre im Umweltverbund. Auch werden sie sich unterschiedlich auf den prognostizierten Zuwachs beim Kfz-Verkehr auswirken. Zudem muss ein Konzept für Sonderbusstreifen aufgezeigt werden.


Daher beantragen wir:
1. Die Verwaltung stellt die Möglichkeiten und Auswirkungen der genannten Ausbauvarianten A, B, C, D, E und 0 der Nord-Süd-Straße und die Vorund Nachteile in finanzieller, wirtschaftlicher, technischer und ökologischer Hinsicht mit Blick auf die unten aufgeführten Bereiche I – IV jeweils mit Investitionsund Zeitplan dar.
Sämtliche vorgesehenen Maßnahmen müssen mit unterschiedlichen Alternativen untereinander abgeglichen und jeweils auf ihre verkehrlichen Auswirkungen berechnet werden.
Die Verwaltung erstellt auf der Basis ihrer Berechnungen eine Prioritätenliste besonders auch der je nach Variante notwendigen jeweiligen entlastenden ÖVund Radverkehrsmaßnahmen mit Zeitplan und Finanzbedarf, damit die entsprechenden Beschlüsse noch für den Haushaltsplan 2018/2019 erfolgen können, denn Daimler baut bereits, der Allianz-Wettbewerb ist entschieden und für den Garden-Campus wird geplant.

I. P+R-Parkhaus
Lage, Zufahrten, Stellplatz-Kapazitäten und die Konsequenzen daraus; Anbindung bzw. Wege zu Stadtbahn und/oder Seilbahn.

II, Weiterfahrt mit ÖPNV
a) Stadtbahn-Sonder-Linien („Ringschluss“ der SSB ins Industriegebiet), Takt und Möglichkei-
ten
b) Seilbahn-System zum Vaihinger Regionalbahnhalt, zum ehemaligen Eiermann-Campus und
gegebenenfalls zu Flughafen und Stuttgart Airport Terminal (SAB), Kapazität und Taktung
c) Busshuttle in Synergiepark / Planung von Busspuren

III. Radverkehr
Auswirkungen auf die geplanten Radschnellrouten

IV. Ertüchtigung des Umweltverbunds
Auswirkung und Ertüchtigung des gesamten ÖPNV / Umweltverbunds in Vaihingen und Umgebung sowie die Erreichbarkeit der verkehrlich problematischen Viertel wie Eiermann-Campus, Untere/Obere Waldplätze sowie Teile der Universität, abgehängte Wohnviertel wie Büsnau, Dachswald etc..

2. Bereits in der Ausschreibung zur Machbarkeitsstudie der „Seilbahn“ werden die verschiedenen Ausbaustufen der Nord-Süd-Straße (Variante 0 bis E) explizit mitberücksichtigt und untersucht.

   

Die Neckarwelle – eine interessante Idee mit der wir uns näher befassen sollten

20. Juli 2017

Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion

Unter, auch für die Veranstalter überraschend hoher Teilnahme vieler Interessierter, wurde diese Woche das Projekt "Neckarwelle" von Stuttgarter Surffans in Untertürkheim vorgestellt.

Durch eine technische Einrichtung soll ein von der Schifffahrt nicht berührter Nebenarm des Neckars für Surferlebnisse vergleichbar dem Münchner Eisbach aufgerüstet werden. Auch dem dort heimischen Kanuclub böte dies vermutlich erweiterte Übungsmöglichkeiten. Da zum Initiatorenkreis für die Surfwelle mehrere Ingenieure gehören, ist die Sache technisch bereits gut durchgerechnet.

Das Vorhaben ist im Bürgerhaushalt auf Platz 20 gelandet, der Bezirksbeirat Untertürkheim hat sich bereits einstimmig hinter das Vorhaben gestellt und wertet es als für den Stadtbezirk wichtige Attraktion. Auch die EnBW, die dort ein Wasserkraftwerk betreibt, ist von den Initiatoren bereits in Gespräche eingebunden und geht laut heutigem Pressebericht mit einer positiv gestimmten Haltung in Überlegungen dazu.

Wir beantragen:

  • Die Initiatoren der Neckarwelle werden zu einem Bericht über das Konzept in den nächsten Sportausschuss am 17.10.2017 eingeladen.
  • Die Verwaltung klärt bis dahin die Position der EnBW zu den Überlegungen und benennt nach Möglichkeit bereits die Höhe für anfallende Planungskosten.

Niedrigschwellige arbeitsähnliche Tätigkeiten für Menschen mit einer Suchtproblematik dauerhaft weiterführen.

18. Juli 2017

Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion, Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion,  Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS, Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion, FDP, Die STAdTISTEN  

Durch die Beschlüsse zum Doppelhaushalt 2016/2017 wurden die Grundlagen zum Aufbau und  zur  Einführung  von  niedrigschwelligen  arbeitsähnlichen Tätigkeiten geschaffen. Hierzu wurden  für die Jahre 2016 ein Gesamtvolumen von maximal 153.000 EUR für 25 Plätze und für 2017 von maximal 221.000 EUR für 36 Plätze beschlossen.

Zielgruppen  dieses  Angebots  sind Personen mit einer Suchtproblematik und ALG II-Leistungsbezug, bei denen multiple Vermittlungshemmnisse und Leistungseinschränkungen  vorliegen und die (noch) nicht in der Lage sind Angebote des Jobcenters wahrzunehmen. Aufgrund der multiplen Problemlagen der Zielgruppe und der Notwendigkeit neue  bedarfsgerechte Angebote zu entwerfen, war eine schrittweise und prozesshafte Umsetzung notwendig. Im Jahr 2017 waren 8 Plätze besetzt (17 Anträge genehmigt) und ein Aufwand von 4.000 EUR/Jahr entstanden. Das Angebot wird zunehmend angenommen und positiv bewertet. Zum Stichtag 31.3.2017 waren 15 Plätze von 21 genehmigten Anträgen belegt.

Das Angebot von niedrigschwelligen arbeitsähnlichen Tätigkeiten (Konzeption entsprechend GRDrs 756/2015) soll im Rahmen ambulanter Leistungen nach § 67 SGB  XII  umgesetzt werden. So kann nach der positiven Aufbauphase von zwei Jahren  die  Leistung flexibel und bedarfsgerecht eingesetzt werden und das Angebot weitergeführt werden

Wir gehen daher davon aus,

  • dass  die  Verwaltung  sich unserer Auffassung anschließt und so das Angebot der niedrigschwelligen arbeitsähnlichen Tätigkeiten im Rahmen der  ambulanten  Leistungen nach § 67 SGB XII dauerhaft weitergeführt und gesichert werden kann.

Falls nicht, beantragen wir

  • eine  Beschlussfassung  über  unseren  Antrag  in  den  zuständigen Ausschüssen, spätestens im Rahmen der diesjährigen HH-Beratungen.

Wir erwarten einen Bericht über die weitere Entwicklung des Angebots Ende
2018 im SGA.

Berufs- und Freiwillige Feuerwehr: Ein Trauerspiel

7. Juli 2017

Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion 

Im Rahmen der Haushaltsberatungen im Herbst 2015, mit Antrag vom 3.5.2016 (144/2016) und mit Erinnerung am 15.11.2016 (357/2016) haben wir - bisher vergeblich - versucht, das Thema "opting out" einer besseren Lösung zuzuführen. Die Verwaltung hat uns durch Nichtbehandlung unserer Anträge bisher leider erfolgreich ausgebremst, was mit keiner Geschäftsordnung vereinbar ist.

Unsere Geduld - und wohl auch die der betroffenen Feuerwehrangehörigen - ist jetzt endgültig zu Ende!

Wir beantragen deshalb, unsere Anträge noch vor der Sommerpause 2017 zu behandeln.

In dem Zusammenhang erinnern wir auch an unseren Antrag 422/2016 vom 16.12.2016 (Investitionsprogramm der FFW und Nachwuchsprobleme), der auch eine Zielsetzung "Ende des 1.Quartals" hatte - bisher ohne Antwort.

Eine lebenswerte Stadt für alle!

6. Juli 2017

Antrag von Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion, SPD-Gemeinderatsfaktion, Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS und den STAdTISTEN

Die Bürgerumfrage der Stadt Stuttgart ist eindeutig: Die Stuttgarter_innen wünschen sich eine Stadt mit mehr Grün- und Parkanlagen, weniger Pkw-Verkehr in der Innenstadt, eine bessere Luft und weniger Lärm, schlicht eine lebenswerte Stadt für zu Fuß Gehende und Radfahrende mit einer optimalen ÖPNV-Anbindung. 

Die Bürgerumfrage zeigt auch, dass die Stuttgarter_innen mit dem Einkaufsangebot, der Kultur und Veranstaltungen sehr zufrieden sind. Bereits in der Vergangenheit gab es dazu Anträge von Grünen, SPD und SÖS-LINKE-PluS, die diese Wünsche und Einschätzungen aufgriffen.
Auch das Bündnis „Stuttgart laufd nai“, bestehend aus 22 Bürgerinitiativen, Verbän- den und Parteien hat sich mit dem Ziel zusammengeschlossen, diese Wünsche der Stuttgarter_innen zu konkretisieren und mit Hilfe eines Bürgerbegehrens umzusetzen. Das Anliegen des Bündnisses ist es, die innerstädtische Fußgängerzone auf das gesamte Gebiet innerhalb des zukünftigen Cityrings auszuweiten und dort zusätzliche Radwegeverbindungen einzurichten. Mit dieser strebt das Bündnis eine attraktivere Innenstadt mit verbesserter Aufenthaltsqualität für alle an.
Aus dieser und anderen Initiativen wie beispielsweise „Aufbruch Stuttgart“ (Entwicklung der „Kulturmeile“) wurde in der Stadtpolitik eine wichtige Debatte angestoßen, die im Gemeinderat einen Antrag der Fraktionen Bündnis90/Die Grünen und SPD zur Folge hatte (Antrag 173/2017). Mit dem jetzigen Antrag soll schnell und konsequent das Ziel eines modernen urbanen Lebensraums erreicht werden. Die Fraktion der Grünen, der SPD und SÖS-LINKE-PluS möchten, dass die ganze City zur Flaniermeile wird. Der ganze Bereich innerhalb des neuen Cityrings soll für Fußgängerinnen und Fußgänger noch attraktiver werden, mit weniger Lärm, mehr Barrierefreiheit, mehr Grün, mit einem florierenden Einzelhandel, einer vielfältigen Gastronomie und besten kulturellen Angeboten.

Wir beantragen daher, im Ausschuss für Umwelt und Technik noch vor der Sommerpause den folgenden Zielbeschluss zu fassen:

  1. Die bestehende Fußgängerzone in der Stuttgarter City wird innerhalb des zukünftigen Cityrings ausgeweitet. Zusätzliche Radwegeverbindungen sollen eingerichtet werden.
  2. Die Stadtverwaltung setzt technische Maßnahmen um, die eine Zufahrt für den Lieferverkehr innerhalb des zukünftigen Cityrings nur im Rahmen der geregelten Zeiten ermöglicht, beispielsweise durch ausfahrbare Poller, die das Einfahren ohne Zufahrtserlaubnis verhindern. Dieses Ziel soll auch durch eine intensivere Kontrolle der Zeitspannen für den wirtschaftlich notwendigen Lieferverkehr ermöglicht werden.
  3. Die Zufahrtsberechtigung für alle Parkhäuser und privaten Stellflächen innerhalb des Cityrings sollen an die Ränder des zukünftigen Cityrings gelegt werden. Der Pkw-Verkehr soll nur als Zufahrt zu den Parkhäusern und privaten Stellflächen möglich sein. Die Stadtverwaltung stellt dar, mit welchen konkreten Maßnahmen die Zufahrten möglichst umfassend mit Shared Space gestaltet werden können.
  4. Die oberirdischen öffentlichen Parkplätze innerhalb des zukünftigen Cityrings werden zurückgebaut. Spezifische Lösungen für mobilitätseingeschränkte Menschen sollen erarbeitet werden. Die Stadtverwaltung stellt dar, wo auf den neu entstehenden Flächen Fußgängerbereiche, Stadtgrün, Spielflächen oder Außengastronomie entstehen können.
  5. Die Verwaltung erarbeitet ein Konzept zur Citylogistik z.B. auf Grundlage von „logSPAZE“, um Lieferverkehre zu reduzieren sowie Platz für Zwischenlagerungsmöglichkeiten für Waren der Innenstadtgeschäfte zu schaffen.
  6. Die Verwaltung legt im Vorgriff auf die Beratungen des bevorstehenden Dop- pelhaushalts 2018/2019 erste Maßnahmen vor und erarbeitet einen mittelfristigen Plan zur Finanzierung und Umsetzung des Zielbeschlusses.

Wir beantragen als Prüfaufträge:

  1. Die Stadt prüft auf dem gesamten Gebiet der Innenstadt zusätzliche Längs- und Querverbindungen für zu Fuß Gehende und Radfahrende. Neben der Verbesserung und Verbreiterung der bereits bestehenden Fuß- und Radwege, wird die Verwaltung damit beauftragt, ein dichteres Fuß- und Radwegenetz zu schaffen. Dieses soll auch der leichten Erreichbarkeit vieler wichtiger innerstädtischer Ziele dienen und Raum für Lastenräder eröffnen sowie Platz für fußgänger- und radfahrnahe Dienstleistungen (z.B. Schließfächer) schaffen. Dabei sind auch die Verbindungen in die innerstädtischen Gebiete jenseits des Cityrings zu betrachten.
  2. Die Stadtverwaltung berichtet zeitnah im zuständigen Ausschuss über Nutzungsrechte und Laufzeiten der Parkhäuser, die nicht unmittelbar vom zukünftigen Cityring aus angefahren werden können.

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