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Anträge Juni 2023


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VVS Tarifanpassung – Soziale Härten abmildern

Antrag der Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion, SPD-Gemeinderatsfraktion

26. Juni 2023

Der VVS plant zum September 2023, die Tarife zu erhöhen. Anders als in den vergangenen Jahren sind von der Tariferhöhung nur Einzelticketkäufer*innen betroffen. Für Inhaber*innen der Deutschlandtickets, des Sozialtickets, des Jugendtickets und alle anderen Dauerticketnutzer*innen bleiben die Preise stabil auf dem deutlich niedrigeren Niveau.
Notwendig ist die Tarifanhebung nicht nur aufgrund der immens gestiegenen Energiepreise, Personalkosten und Inflation, sondern auch um weiterhin die von uns geforderte Angebotsoffensive– wie Verbesserungen im Abendangebot - voranzutreiben.

Nun gibt es in Stuttgart, anders als in den umliegenden Landkreisen, ein Sozialticket, das wichtig und richtig allerdings nur als Abo verfügbar ist. Die mit einem Abo einhergehende regelmäßige finanzielle Belastung als auch die Voraussetzung, dass ein*e Abonehmer*in ein Konto besitzen muss, stellt für einige Stuttgarter*innen eine Hürde dar, um den ÖPNV zu nutzen. Deshalb haben Sozialverbände zu Recht Nachbesserungen beim Sozialticket und ein 9-Euro-Ticket für Stuttgart gefordert.

Bei den Einzeltickets treten weiterhin erhebliche soziale Härten auf. Die Kosten für das Stuttgarter Sozialticket wurden an das Deutschlandticket angepasst, es kostet inzwischen 24,50 Euro im Monat und ist im gesamten VVS-Gebiet gültig. Dennoch braucht es acht Einzelfahrten bis sich das Monatsticket lohnt. Diejenigen, denen weniger Geld zur Verfügung steht und die zudem selten mit dem Nahverkehr unterwegs sind, können sich bei steigenden Einzelticketpreisen den ÖPNV nur schwer leisten.


Wir beantragen daher:

1.    Die Verwaltung erarbeitet bis zum nächsten Haushalt ein Ticketangebot, um eine sinnvolle Ergänzung zum bisherigen Sozialticket zu erreichen und damit das öffentliche
Mobilitätsangebot noch weiteren Menschen zu eröffnen.
Folgende Kriterien sind für uns wichtig:
- Erreichbarkeit auch ohne feste monatliche Verpflichtung
- gültig für die Stadt Stuttgart
- einfach, leicht verständlich und barrierefrei
2.    Der vorliegende Antrag wird im Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik am Dienstag, 27.06.2023, aufgerufen.

 

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