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Anträge März 2018


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Immer mehr fehlende Betreuungsplätze: Mit einem trägerübergreifenden Bündnis für Kinderbetreuung gegensteuern!

6. März 2018

Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion, Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion

Der Jahresbericht 2017 zur Kinderbetreuung in Stuttgart zeigt eine besorgniserregende Entwicklung auf. Nach den großen Fortschritten der letzten Jahre gelingt es seit drei Jahren nicht, die Zahl der Kinder auf der Warteliste zu reduzieren. Dies u.a. aufgrund der erfreulichen Entwicklung, dass mehr Kinder in Stuttgart geboren werden oder mit ihren Familien zugezogen sind. Die Eltern von rund 3.500 Kindern unter 3 Jahren warten vergeblich auf einen dringend benötigten Betreuungsplatz. Für die Gruppe der Alleinerziehenden bedeutet dies zum Beispiel, dass sie nicht arbeiten gehen können und damit einem hohen Armutsrisiko ausgesetzt sind.

Nach der Diskussion im Jugendhilfeausschuss und nachdem die kirchlichen Träger der Stadt Vorschläge für Verbesserungen bei der Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern unterbreitet haben, ist der Handlungsbedarf nochmals besonders deutlich geworden.

Vor diesem Hintergrund beantragen wir:

  1. Die Landeshauptstadt Stuttgart lädt trägerübergreifend zu einem Bündnis für Kinderbetreuung ein. Die von der Verwaltung angekündigte Innovationswerkstatt könnte für diese Bündnisgespräche einen angemessenen Rahmen bieten. Die Verwaltung berichtet im nächsten oder übernächsten Jugendhilfeausschuss über den Stand der Vorbereitung.
  2. Ziel dieses Bündnis für Kinderbetreuung ist ein gemeinsames, trägerübergreifendes Vorgehen, um mehr Fachkräfte zur Kinderbetreuung für Stuttgart insgesamt zu gewinnen.
  3. Ziel der Bündnisgespräche könnten u.a. Vereinbarungen zwischen den Trägern zu den folgenden Punkten sein:
    • ein gemeinsames Personalgewinnungskonzept,
    • eine mögliche Änderung der Förderrichtlinien, z.B. in der Frage der Anrechnung der PIA-Auszubildenden auf den Stellenschlüssel
    • gezielte Maßnahmen, um eine Erhöhung der Arbeitszeit für Teilzeitkräfte attraktiv zu machen
    • Maßnahmen im Bereich Personalwohnungen, Fortbildungen, Entlastungen bei Verwaltungstätigkeiten etc.
    • innovative Maßnahmen wie z.B. die mögliche Unterstützung durch Eltern bei der Kinderbetreuung.
 

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