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Anträge März 2024


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Stuttgarter Klima-Innovationsfonds: Beschluss der Förderrichtlinie 2024 GRDrs 39/2024 - Änderungsantrag

Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion, Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei

6. März 2024

Wir beantragen unter TOP 3 der Gemeinderatssitzung am 7.3.2024:

In Anlage 1 unter Kapitel 5 "Art und Umfang der Zuschüsse, Förderquoten " wird nach dem dritten Absatz („Wenn Antragstellende die Ergebnisse nicht wie beantragt erreichen…“) der nachfolgende Absatz eingefügt:

Abweichend von den beiden vorigen Absätzen kann auf Antrag des Antragstellenden bis zu 20 % der bewilligten Projektförderung (max. 50.000 Euro) bereits vor Erreichung eines Ergebnisses ausgezahlt werden („Vorabzahlung“). Die Vorabzahlung wird spätestens mit der Zahlung für das letzte Projektergebnis verrechnet. Wenn Antragstellende die Ergebnisse nicht wie beantragt erreichen, kann von einer Rückzahlung der Vorabzahlung ganz oder teilweise abgesehen werden. Ein Absehen von der Rückzahlung kommt nur in Betracht, soweit der Antragstellende tatsächlich Ausgaben getätigt hat, die einer zweckentsprechenden Verwendung der Vorabzahlung dienen.

Begründung erfolgt mündlich

 

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