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4. Mai 2017
Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion
In der Grundstücksliste für den geförderten Wohnungsbau tauchen auch 80-100 Wohnungen auf, die ab 2018 ff. auf dem Areal der SSB in Ostheim zwischen Ostend-, Schönbühl- und Landhausstraße entstehen könnten, davon könnten - so die Aussage in der Liste - bis zu 20 geförderte Mietwohnungen sein. Da sich das Grundstück im Eigentum der SSB befindet, sollte sich nicht das wiederholen, was schon beim Vogelsang schief gelaufen ist. Die Frage, wie die zukünftige Wohnbebauung in Ostheim aussehen soll, muss politisch durch den Gemeinderat entschieden werden, nicht betriebswirtschaftlich durch die SSB. Falls der SSB dadurch gegebenenfalls wirtschaftliche Nachteile entstehen, sind diese durch die Stadt auszugleichen. Klar muss aber sein, dass die Stadt und hier der Gemeinderat entscheidet, was auf dem wichtigen Areal mitten in Ostheim stattfinden soll.
Wir beantragen daher:
Die Stadtverwaltung legt dem Gemeinderat im Laufe dieses Jahres einen Vorschlag vor, wie das Grundstück nach dem Umzug des Jugendhauses entwickelt werden soll. Dabei stellt die Verwaltung dar, dass
Wir beantragen auch, dass der Antrag auf die Tagesordnung einer UTA-Sitzung vor den Pfingstferien kommt und dort auch über den Antrag abgestimmt wird.