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Anträge November 2017


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Sanierung von städtischen Kindertageseinrichtungen

Wir beantragen:

Die Verwaltung berichtet während der Haushaltberatungen:

  • Welcher Etat steht für die notwendigen Sanierungen und normale Bauunterhaltung der städtischen Kindertageseinrichtungen im Doppelhaushalt generell pro Haushaltsjahr zur Verfügung?
  • In der GRDrs 697/2017 werden nur die Gebäude aufgeführt, die aus der Sicht des Jugendamtes einen größeren Sanierungsbedarf aufweisen. Die Umfrageliste des Gesamtelternbeirats der städtischen Kindertageseinrichtungen über Missstände in den Einrichtungen und Sanierungsbedarf wird nicht dargestellt. Was wurde von der Liste 2015 in den letzten zwei Jahren abgearbeitet? Was ist noch zu tun? Auch jetzt liegt wieder eine Umfrageliste vor! Wie wird diese bei den Sanierungsmaßnahmen mit einbezogen und berücksichtigt?
  • Was würde die Umsetzung der Mängelliste kosten?

Begründung: Als Betreuungsstadträtinnen und Stadträte kommen immer wieder Eltern oder Mitarbeitende auf uns zu, die sich über Mängel in den Kindertageseinrichtungen beschweren. Sie werden dann gebeten, dies über die Verwaltung zu regeln. Manchmal wird auch was saniert, was aber nach kurzer Zeit wieder defekt ist. Die kleinen und unvorhersehbaren Mängel werden unterjährig vom Liegenschaftsamt bestritten. Die Mängel scheinen gravierend zu sein von Rattenplage, über Schimmelbefall, mangelnde Heizleistung, faulende Fassaden oder Innenwände ist die Rede. Unsere Kinder sollten in Räumen aufwachsen können, die nicht als gesundheitsgefährdend anzusehen sind.

 

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