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Anträge Oktober 2015


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Stadtwerke Stuttgart – quo vadis?

12. Oktober 2015

Vor über vier Jahren beschloss der Gemeinderat der Landeshauptstadt, kommunale Stadtwerke (SWS) zu schaffen. Damit wurde eine jahrelange Zielsetzung der SPD-Gemeinderatsfraktion verwirklicht. Im Juli 2012 wurden mit der Zustimmung zum Gesellschaftsvertrag, der Bestellung eines Aufsichtsrates und eines Gründungsgeschäftsführers die Stadtwerke Stuttgart GmbH (SWS) als 100-prozentige Tochter der Stuttgarter Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft (VVS) formal gegründet.

Gemeinsam mit den Elektrizitätswerken Schönau eG (EWS) als Minderheitsgesellschafter wurde Stuttgart ENERGIE als Vertriebsgesellschaft für Strom und Gas gegründet.

Im März 2014 hat der Gemeinderat der LHS die Konzessionen für das Stuttgarter Strom- und Gasnetz bis zum Jahr 2034 an eine Kooperation aus einer Tochter der SWS und der Netze BW (vormals EnBW Regional AG) vergeben. Die SWS erwarben an der neu gegründeten NIG (SWS Netzinfrastruktur GmbH Stuttgart) 74,9% und die Netze BW 25,1 % der Anteile. An der neu gegründeten NBG (SWS Netzbetreiber GmbH Stuttgart) beteiligt sich die SWS mit 25,1% und die NETZ mit 74,9%. Ab 2019 sind die SWS mit 74,9% und die Netze BW mit 25,1% beteiligt. Ein entscheidender Mangel(der sich für die Stuttgarter Bevölkerung und die Stuttgarter Betriebe wirtschaftlich negativ bemerkbar macht)ist allerdings, dass es – trotz guter rechtlicher Positionen – bisher nicht gelungen ist, das Stromhochspannungsnetz und und das Gashochdrucknetz auf die neue Netzgesellschaft zu übertragen. Dieser Mangel ist durch entschiedenes Handeln alsbald zu beseitigen.

Die SWS wurde gegründet um u.a. Stromerzeugung aus regenerativen Quellen auszubauen. Über verschiedene inzwischen erworbene Windenergieanlagen können aktuell ca. 30.000 Haushalte mit Strom versorgt werden.

Gegenstand des Unternehmens ist auch die Bereitstellung von Netzen zur Versorgung des Stadtgebietes der LHS Stuttgart mit Elektrizität, Gas und Wärme und der Betrieb und die Unterhaltung solcher Netze in eigener Regie oder durch Dritte. Unternehmensgegenstand ist auch der Bau und Betrieb von hocheffizienten und ressourcenschonenden Anlagen (wie z.B. KWK-Anlagen) zur Erzeugung von Energie.

Im Dezember 2014 wurde von Oberbürgermeister Kuhn der Entwurf eines Energiekonzeptes für Stuttgart vorgelegt, das derzeit in div. Beteiligungsverfahren diskutiert und danach vom Gemeinderat beschlossen wird. In dem Konzeptentwurf werden den Stadtwerken eine Schlüsselrolle für die Energiewende zugeschrieben. Diese Schlüsselrolle im Rahmen der sonstigen städtischen Aktivitäten sollte nach Auffassung der SPD von Oberbürgermeister und Gemeinderat politisch genauer definiert werden!

So halten wir es z.B. für sinnvoll, die Betätigung der Stadtwerke auch auf die energiewirtschaftliche Betreuung städtischer Liegenschaften und derjenigen der Tochtergesellschaften bzw. der Eigenbetriebe auszudehnen.

Wir fragen und beantragen deshalb:

  • Wie wird die Zusammenarbeit zwischen Stadtwerken, städt. Umweltamt/Energiewirtschaft, dem Energieberatungszentrum und den städtischen Tochtergesellschaften bis heute eingeschätzt, bzw. wie wird sie künftig organisiert?
  • Als Betreiber der Strom- und Gasnetze wird den Stadtwerken (SWS) die künftige operative Verantwortung für die Energiewende übertragen. Bezüglich der Hochspannungsnetze für Strom und der Hochdrucknetze für Gas, ist schnellstens eine Klärung im Sinne der Stadtwerke herbeizuführen.
  • Der Schwerpunkt der personellen und finanziellen Ressourcen muss den künftigen Aufgaben der Stadtwerke als maßgeblichem Träger der Energiewende entsprechen. Dies ist bei der Erstellung der Wirtschaftspläne und bei der Kapitalausstattung zu berücksichtigen.
  • In Zusammenarbeit von Stadtwerken und zuständigen Ämtern sind die Planungen und die Realisierung von Nahwärmesystemen in den Stadtteilen zügig voranzutreiben.
    Wir fragen: Welche Planungen liegen bereits vor? Welche konkreten Schritte sind geplant und finanziert?
  • Nahwärmesysteme und Fernwärme sollten sich ergänzen und aufeinander abgestimmt sein. Dies erfordert eine baldige Klärung strittiger Fragen.
    Wir fragen deshalb: Wann wird der SPD-Antrag vom 19.6.2015 (207/2015) zur Fernwärme beantwortet?
  • Wir beantragen eine Strategiediskussion in den zuständigen Ausschüssen bis Ende des Jahres.
 

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