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Anträge Oktober 2023


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Sporthallenbelegung mit Geflüchteten in Zukunft verhindern

Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion

24. Oktober 2023

Zum zweiten Mal hat die Verwaltung große Unruhe in der Stadtgesellschaft erzeugt. Nachdem vor der Sommerpause einige Bezirksbeiräte durch kurzfristige Vorlagen zu Unterkünften für Geflüchtete überrumpelt wurden, ging es jetzt dem (Schul-)Sport an den Kragen. Plötzlich ergeben sich nun doch Möglichkeiten in den nächsten Monaten, eine anderweitige Unterbringung von Geflüchteten zu gewährleisten. Da stellt sich doch die Frage, warum diese Standorte erst jetzt gefunden werden konnten. Noch immer bestehen bei den Kindern und Jugendlichen in unserer Stadt Folgen der Corona-Pandemie, so dass Sport und Bewegung gerade jetzt eine besondere Bedeutung
zuteilwird und ein Wegfall dieser Infrastruktur nicht zumutbar ist. Kinder und Jugendliche hatten mit Ausfällen von Sportunterricht und dem damit brachliegenden Bewegungsangebot zu kämpfen, es kam vermehrt zu Bewegungsmangel, einem Umstand, dem die LHS mit vielen Programmen versucht entgegenzuwirken.

Wir wollen Geflüchtete in Stuttgart menschenwürdig unterbringen. Bei einer Unterbringung in Turnhallen stellt sich hier für uns aber die Frage, ob es sich dabei um eine würdevolle Unterbringung handelt. Mit so vielen Menschen gemeinsam, lediglich durch provisorische Abtrennungen getrennt, auf einer solchen Fläche leben zu müssen, kann auch im Sinne der Geflüchteten keine gute Unterbringung sein. Eine Sporthallenbelegung muss daher auch in Zukunft unbedingt abgewendet werden.
Damit die Stadt nicht wieder eine vergleichbare Situation gerät, sollen schon jetzt die nötigen Vorbereitungen getroffen werden. Hierfür müssen dringend kurz-, mittel- und langfristige Alternativen gefunden werden. Damit das gelingen kann, muss sich auch der Oberbürgermeister persönlich stärker engagieren und die Stadtgesellschaft zur Mithilfe aufrufen.

Wir beantragen daher:

1. Die Verwaltung prüft, welche Leerstände sich für die Unterbringung Geflüchteter eignen. Insbesondere werden hierbei große Leerstände wie beispielsweise das Eiermann-Areal, das Statistische Landesamt oder das EnBW-Areal am Stöckach in den Blick genommen.

2. Die Verwaltung nimmt darüber hinaus Gespräche auf und leitet die Vorbereitungen in die Wege, um im Bedarfsfall sehr kurzfristige Alternativen zur Unterbringung in Sporthallen zu organisieren, beispielsweise durch Bereitstellung (auch kleinerer) Zimmerkontingentein Hotels, in Waldheimen oder anderen temporär nutzbaren Räumlichkeiten.

3. Der Oberbürgermeister wendet sich an relevante Akteur*innen der Stadtgesellschaft (z.B. Grundstückseigentümer*innen, Vereine, Hotelbetreiber*innen, Unternehmen,
Religionsgemeinschaften etc.) mit der Bitte, kurzfristig Räumlichkeiten und/oder Grundstücke für die Unterbringung Geflüchteter zur Verfügung zu stellen.

 

 

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