Die SPD-Fraktion im Stuttgarter Rarhaus bei Facebook Die SPD-Fraktion im Stuttgarter Rarhaus bei Instagram Die SPD-Fraktion im Stuttgarter Rathaus bei Youtube

Anträge September 2021

"5-Punkte-Neu-Sta(r)dt-Programm" zur Wiederbelebung unserer Stadt

3. September 2021

Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion

Wir müssen uns die Frage stellen: Wie sollen unsere Stadt und unsere 23 Stadtbezirke zukünftig aussehen?

Statt rauszugehen und die Stadt zu erleben, haben sich die meisten Menschen die letzten Monate zu Hause eingerichtet. Statt in der Stadt zu bummeln, Kultur und Gastro zu erleben, wird online geshoppt, gestreamt oder gänzlich auf Kultur verzichtet. Doch genau das zeichnet das Stadt-(er)leben und unsere bunte und vielfältige Stadt aus. Wie unterstützen wir also bestehende Angebote, wie gewinnen wir die Menschen zurück im öffentlichen Raum und sorgen damit auch für eine bunte und belebte Stadt, wie wir sie lieben? Diese Frage beschäftigt auch andere Städte, die teils Millionen Beträge aufrufen, um die Entwicklung ihrer Städte nach und auch schon in der Pandemie entscheidend mitzuprägen.

Uns als Landeshauptstadt sollte es nicht nur um das Erleben in der Innenstadt und unseren Bezirken gehen, sondern auch um unser Auftreten und darum, das vorhandene Angebot zu unterstützen. Wir denken an die Belebung der Stadt mit zusätzlicher Kultur und Kunst, wie es etwa die Stadtbezirke Vaihingen und Stuttgart-Ost mit „Kultur to Go“ und der „Langen Ostnacht“ bereits erprobt haben. Gleichzeitig wollen wir unserer Stadtteilzentren „rausputzen“ und ihren Charme wieder aufleben lassen: Sei es durch mehr Sauberkeit, entsprechende Gestaltung mit Pflanzen oder auch Stadtmobiliar wie Liegestühle.

Zuletzt wollen wir diejenigen unterstützen, die die Angebote schaffen. Wir wollen von städtischen Gebühren und Bürokratie entlasten und durch kostenlosen ÖPNV mehr Menschen in die Stadtteilzentren und die Innenstadt bekommen.
Wir wollen Neues entstehen lassen und kleinen Läden eine Startchance nach der Pandemie in einem Einzelhandel-Gründerzentrum geben. Leerstand soll so attraktiv neu bespielt und zwischengenutzt werden.

Wir beantragen ein "5-Punkte-Neu-Sta(r)dt-Programm“ aufzulegen. Dies soll beinhalten:

1. Ein Aktions-Budget
Als Ergänzung zum Bezirksbudget erhalten die Bezirke einmalig für den Rest des Jahres 0,3 Euro pro Einwohner:innen zweckgebunden für kurzfristige Maßnahmen zur Attraktivierung der Stadtteilzentren. Unabhängig von den geltenden Kriterien des Bezirksbudgets können die Bezirke darüber befinden, hier vor allem kulturelle Aktionen.

2. Kostenlos mit dem Bus zum Einkaufen
Vier Wochen lang ist der Bus in Zone 1 zur Belebung der Stadtteilzentren und der Innenstadt an Samstagen kostenlos. Die Verwaltung legt hierfür zeitnah ein Konzept vor, damit dies im Spätsommer oder Herbst 2021 beginnen kann. Der Fokus soll auf Strecken des ÖPNV-Netzes liegen, die den Einzelhandel in den Bezirken und Innenstadt bedienen – hier zum Beispiel den Vaihinger Markt, der Wilhelmsplatz in Bad Cannstatt oder die Stuttgarter Straße in Feuerbach.
Dies soll auch Stadtteilzentren unterstützen, die von Trading-Down-Prozessen betroffen sind wie in Drucksache 653/2015 analysiert, worauf das Konzept der „STADTTEILZENTREN KONKRET - Handlungskonzepte für lebendige Stadtteilzentren“ basiert.

3. Platz für Neueröffnungen
Die Wirtschaftsförderung soll ein Konzept vorlegen für den Aufbau eines Einzelhandel-Gründerzentrums. Ziel ist die Unterstützung von Existenzgründer:innen im Einzelhandel, um kleine Läden und Gastronomie bei ihren ersten Schritten zu unterstützen, um dabei auch Leerstände zeitweise oder langfristig zu bespielen. Damit wir die Innenstadt mit neuen Ideen befruchtet.

4. Auch die Chancen der Stadtbezirke und Innenstadt neu nutzen: mehr Platz für Wohnen und für Kultur
Für bauliche Neu- bzw. Sanierungsprojekten in der Innenstadt Stuttgarts bzw. in den Zentren der Stadtbezirke entwickelt die Verwaltung (z.B. Wirtschafsförderung und Amt für Stadtplanung) Konzepte, um freiwerdende Handelsflächen durch bezahlbare Wohnungen zu ersetzen. Dabei soll auch geprüft werden, in frei werdenden Handelsflächen kulturelle Angebote zu machen.

5. Entlastungen wo es geht
Die kommunalen Gebühren im Zusammenhang mit Außenbewirtschaftung der Gastronomie werden bis 2022 erlassen. Dies gilt rückwirkend ab 2020.

 

Wir bei Facebook

Wir bei Instagram

Wir und die SPD