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23. Januar 2017
Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion
Am 19.1.2017 erhielt die eben erst in das vom Liegenschaftsamt angemietete Interim in der Sichelstraße (ehemalige BIL-Schule) umgezogene Olgakrippe (bisher in der städtischen Liegenschaft Taubenheimstraße, die für einen Neubau abgerissen wird) eine sofort zu vollziehende Nutzungsuntersagung des Baurechtsamtes.
Die Folge war, dass rund 90 Kinder am Freitag, den 20.1. und auch noch mindestens am 23.1.2017 nicht betreut werden können. Sollten die offenbar größeren Mängel nicht durch rasche Baumaßnahmen erfüllt werden, könnte auch ein "Interim fürs Interim" notwendig werden. Einer Information der betroffenen Kita-Leitung ist zu entnehmen, dass bereits Mitte Dezember 2016 das Baurechtsamt zahlreiche Mängel festgestellt hat, die noch zu beheben seien. Von Seiten der Liegenschaftsverwaltung und dem Bauherren wurde lt. Chronologie am 15.12. bestätigt, dass einem Betriebsbeginn am 2.1. 2017 nichts entgegen steht. Umzug und Eröffnung sind dann auch wie geplant erfolgt, allerdings in zum Teil noch baustellenartigen Räumlichkeiten. Eine weitere Bauabnahme ist wohl nicht erfolgt.
Das Gebäude ist im Anschluss an diese Nutzung für den dauerhaften Betrieb von sechs Gruppen vorgesehen, was trotz schwieriger Lage (Luft- und Lärmbelastung) von einer Mehrheit des Gemeinderats so auch beschlossen wurde. Es braucht allerdings keine besonderen Kenntnisse um zu erkennen, dass zur Genehmigung eines Dauerbetriebs dann noch weitere und strengere Auflagen zu erfüllen sind. So sind z.B. Garderoben in den Gruppenräumen nur für die Nutzung als Interim ggf. akzeptabel.
Alle Um- und Einbauten werden mit hohen städtischen Zuschüssen bezahlt. Federführendes Amt für Anmietung und Überwachung der Vertragseinhaltung ist das Liegenschaftsamt und nicht das Jugendamt.
Wir beantragen:
Und dann gibt es leider noch eine weitere "Baustelle" für den Träger, die es zu bearbeiten gilt:
Wie einem Pressebericht der Cannstatter Zeitung vom 12.1.2017 zu entnehmen ist, soll die Olgakrippe ab dem Umzug in das Interim Miete bezahlen. Zu diesem Umstand haben wir bereits im vergangenen Jahr nachgefragt und zu hören bekommen, dass dies nach Absprache zwischen Liegenschaftsamt und Rechtsamt so besprochen sei. Diese Umstellungsabsichten sind mit der GRDrs. 338/2005 vom Gemeinderat auch unterstützt worden. In der genannten Drucksache ging es damals konkret um die Einrichtungen in Wangen und um den Schwäbischen Frauenverein. Beide Einrichtungen erhielten allerdings ausweislich der öffentlichen Vorlage längere Übergangszeiten. Wangen: Regelförderung ab dem 1.1.2011, der Schwäbische Frauenverein eine solche ab dem 1.1.2009.
Wir fragen und beantragen: