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Waffenverbotszone vermutlich rechtswidrig

Veröffentlicht am 21.11.2023 in Standpunkte

Am 15. Dezember 2022 hat der Gemeinderat, gegen die Stimmen der SPD-Gemeinderatsfraktion und anderer, eine sogenannte Waffenverbotszonenverordnung beschlossen. Die Sozialdemokraten haben in der Aussprache hierzu darauf hingewiesen, dass Stuttgart nachweislich eine der sichersten Städte in Deutschland sei.

Gleichzeitig sei man mit dem Umstand konfrontiert, dass das Sicherheitsempfinden der Menschen in unserer Stadt mit den geringen Zahlen aus der Kriminalstatistik nicht in Einklang zu bringen sei. Kritisch gesehen wurde von der SPD der Umstand, dass die Einrichtung der Waffenverbotszone nicht mit einer Zunahme von Gewaltdelikten begründet wurde, sondern damit, dass sich in den in der Satzung ausgewiesenen Bereichen der Innenstadt viele Menschen aufhalten würden. Die Verhältnismäßigkeit sei daher nicht gewahrt.
Nach aktuellen Presseberichten zur Frage der Einrichtung einer Waffenverbotszone in Mannheim liegt die Vermutung nahe, dass die Waffenverbotszonenverordnung in Stuttgart rechtswidrig ist. Denn das Innenministerium des Landes vertritt nun die Auffassung, der Oberbürgermeister selbst habe die Satzung zu erlassen – und eben nicht der Gemeinderat. Die SPD-Fraktion hat die Verwaltung daher per Antrag aufgefordert, die Frage der Rechtswidrigkeit in öffentlicher Sitzung darzustellen. Ebenso möchte die Fraktion Auskunft darüber, welche Folgen eine Rechtswidrigkeit für erlassene Bußgeldbescheide und eingezogene Waffen habe und wie viele Rechtsvorgänge seit Inkrafttreten der Satzung zu verzeichnen seien. Die SPD wünscht sich vor einem erneuten Erlass durch den Oberbürgermeister anhand der Zahlen eine sorgfältige Prüfung der Verhältnismäßigkeit. Und keinen erneuten Schnellschuss.
 

 

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