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31. März 2021
Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion
Seit Verabschiedung des Klimaschutzgesetzes des Landes Baden-Württemberg in 2020 ist klar, dass wir als Landeshauptstadt bis 2023 verpflichtet sind eine Wärmeleitplanung
vorzuweisen. Als SPD-Fraktion hatten wir bereits mit dem Klimaaktionsplan gefordert in die Wärmeleitplanung einzusteigen. Und mit der Entwicklung von zehn Quartierskonzepte pro Jahr haben wir uns bereits auf den Weg gemacht.
Klar ist seit Anfang des Jahres jedoch, dass die Wärmeleitplanung wie sie im Leitfaden der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA) veröffentlicht wurde, einen deutlich erhöhten Aufwand erfordert, teils mit großer fachlicher Tiefe.
Doch - das sei an der Stelle betont - das ist auch nötig, wenn wir die Energie- und Klimawende ernst nehmen. Durch die Wärmeleitplanung werden erstmals flächendeckend
CO2-Senken und -Verbrauch aufgelistet sowie Vorschläge zum Umbau der Energieversorgung in der ganzen Stadt erarbeitet. Dieser Prozess ist Grundlage für die Erreichung unserer Klimaziele - nicht mehr und nicht weniger.
Deshalb fragen wir:
a) Die Stadt Stuttgart bekommt seit Ende 2020 bereits Konnexitätszahlungen vom Land Baden-Württemberg um die verpflichtende Energieleitplanung umzusetzen. Reichen diese Mittel aus, um die von der Klima- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA) aufgestellten Vorgaben zu erfüllen?
b) Mit welchen finanziellen Konsequenzen müsste man bei einer externen Vergabe der zu erstellenden Maßnahmenkataloge rechnen?
c) Die Verwaltung wird gebeten den benötigten Mehrbedarf an Personal darzustellen, die durch die gesetzlichen Verpflichtungen zur Energieleitplanung nötig werden?
d) Welche Rolle spielen hierbei die Stadtwerke?
gez.
Lucia Schanbacher Martin Körner Susanne Kletzin
Fraktionsvorsitzender