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Anträge Januar 2019


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Weilimdorf braucht ein Lehrschwimmbad

18. Januar 2019

Antrag der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion, CDU-Gemeinderatsfraktion, SPD-Gemeinderatsfraktion, FDP

An den Stuttgarter Grundschulen erreicht nicht einmal jedes vierte Kind das Seepferdchen. Die Verwaltung geht davon aus, dass nur die Hälfte der Kinder in der 5. Klasse sicher schwimmen kann. Es ist Aufgabe der Stadt als Schulträger, die benötigten Bildungsvoraussetzungen zu schaffen.

Beim Blick in die Bäder-Karte sieht man, dass vor allem der Stuttgarter Nordwesten mit Schwimmflächen unterversorgt ist. Dies trifft insbesondere auch das kinderreiche Weilimdorf – dort gibt es großen Bedarf für ein Lehrschwimmbad. Denn selbst wenn das Stadtbad Feuerbach für Weilimdorfer Schulen zur Verfügung stünde, wäre die Lage für das Schulschwimmen in Weilimdorf prekär. Aus einer Antwort des Schulverwaltungsamts auf eine Anfrage des Jugendrats Weilimdorf geht hervor, dass im Stadtbezirk für den Schulbedarf 1,3 Schwimmbecken fehlen. Dieses Defizit kann nicht neben dem Bedarf der Feuerbacher Schulen im Stadtbad Feuerbach abgedeckt werden. Zudem würden lange Transferzeiten, beispielsweise von der Maria Montessori Grundschule Hausen zum Stadtbad, den Schwimmunterricht stark beeinträchtigen. Durch ein Lehrschwimmbad in Weilimdorf könnten auch in Feuerbach wieder Kapazitäten im Stadtbad für Schul-, Vereins- und Breitensport gewonnen werden.

In der Vorlage ‚Bäderentwicklungsplan 2030 der Landeshauptstadt Stuttgart – eine ganzheit- liche Betrachtung‘ (GRDrs 990/2018) wird der Bedarf ebenfalls gesehen: „Ein ‚weißer Fleck‘ bzgl. Schwimmmöglichkeiten für Schulen lässt sich im Stadtteil Weilimdorf ausmachen. Hier empfiehlt PROFUND Consult zusätzlich einen Neubau eines Lehrschwimmbeckens für den Schulschwimmunterricht (nicht Teil des Bäderentwicklungsplans 2030).“

Deswegen beantragen wir:

  1. Im Stadtbezirk Weilimdorf wird ein Lehrschwimmbad geplant und gebaut.
  2. Die erforderlichen Planungsmittel und Investitionskosten werden rechtzeitig zu den Haushaltsberatungen vorgelegt.
  3. Die Verwaltung schlägt geeignete Standorte, beispielsweise auf einem der größeren Schulgelände oder einem der bestehenden Sportgelände, vor.
 

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