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Anträge Juli 2015


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Das Klinikum Stuttgart stärken: Die erhöhten Baukosten für das neue Olgäle sind durch einen Trägerzuschuss der Stadt zu finanzieren

10. Juli 2015

In der Gemeinderatsdrucksache 524/2015 (Klinikum Stuttgart. Nachtragswirtschaftsplan 2015) wird verdeutlicht, dass das Klinikum Stuttgart infolge der finanziellen Entwicklungen im aktuellen Haushaltsjahr 2015 einen voraussichtlichen Fehlbetrag von rund 20 Mio. Euro zu verzeichnen habe. Zudem sei eine Erhöhung der vorgesehenen Kreditaufnahme notwendig.

Überdies wird – obwohl noch keine Abrechnung vorliegt – in der GRDrs 524/2015 davon ausgegangen, dass die Gesamtkosten für das Bauprojekt Olgahospital/ Frauenklinik (OH/ FK, besser bekannt als das neue Olgäle) um 23 Mio. Euro höher zu veranschlagen seien: 355 Mio. Euro statt der im Wirtschaftsplanansatz 2015 veranschlagten 332 Mio. Euro. Über eine entsprechende Kreditaufnahme müsse das Klinikum diese Mehrkosten tragen.

Dieser Ansatz widerspricht aber dem sogenannten "vierseitigen Vertrag". Denn dort heißt es: "Die Endfinanzierung des Eigenfinanzierungsanteils des Klinikums an den Kosten des Neubaus OH/ FK in Höhe von 132 Mio. Euro erfolgt durch einen Trägerzuschuss der Stadt an das Klinikum im Jahr 2014." Dieser Trägerzuschuss wurde in der Tat bereits gewährt. Allerdings war dies noch nicht die Endfinanzierung. Konsequenterweise steht u. E. die Stadt als Träger des Klinikums nun in der Pflicht, die tatsächliche Endfinanzierung des neuen Olgäle zu tragen und erneut einen Trägerzuschuss zu gewähren. Dieser kann und soll im Rahmen des Nachtragshaushaltsplans 2015 (GRDrs 433/2015) beschlossen werden.

Generell halten wir diese Form der Finanzierung über den städtischen Haushalt auch deshalb für richtig, weil die Finanzierung dringend notwendiger Investitionen der städtischen Unternehmen nicht ausschließlich durch zusätzliche Bankschulden dieser Unternehmen erfolgen sollte. Der Vorschlag der Verwaltung für das Klinikum (Verfünffachung der Bankschulden in 2015) sieht genau dieses vor. Dieses halten wir für falsch, weil die Unternehmen durch eine zunehmende Verschuldung in immer größere wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Beim städtischen Klinikum würde damit sogar eine bilanzielle Überschuldung in Kauf genommen werden, die der Gemeinderat noch im Dezember 2013 durch einen Kapitalzuschuss von 20 Mio. Euro vermeiden wollte. Die Finanzierungsstrategie der Verwaltung ist auch deshalb falsch, weil den immer höheren Bankschulden städtischer Unternehmen (für die höhere Sollzinsen zu zahlen sind) ein immer höheres Finanzvermögen der Stadt gegenübersteht (das mit niedrigeren Habenzinsen verzinst wird). Sollte mit der von der Stadt derzeit verfolgten Finanzierungsstrategie auch der Druck auf die Beschäftigten erhöht werden, um Zugeständnisse bei den Arbeitsbedingungen zu machen, ist dies gleichermaßen zu kritisieren.

Wir beantragen deshalb:

  1. In Abänderung der GRDrs 524/2015 (Klinikum Stuttgart Nachtragswirtschaftsplan 2015) zu Ziffer 1.3: Der Gesamtbetrag für Investitionen (Kreditermächtigung) erhöht sich von 10 Mio. Euro um 20 Mio. Euro auf 30 Mio. Euro.
  2. Die GRDrs 433/2015 (Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan 2015) wird wie folgt ergänzt: Der Haushaltsplan 2015 wird zusätzlich zu den in GRDrs 433/2015 aufgeführten Änderungen dahingehend geändert, dass ein Kapitalzuschuss an das Klinikum Stuttgart in Höhe von 23 Mio. Euro gezahlt wird. Der Finanzierungsmittelbedarf erhöht sich entsprechend, der Finanzierungsmittelbestand reduziert sich entsprechend.
 

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