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Anträge Juli 2020


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Corona-Pandemie: Die Stadt muss ein Zeichen setzen – so unterstützen wir Gastro, Einzelhandel und Kultur!

21. Juli 2020

Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion

Obwohl das Geschäftsleben langsam wieder begonnen hat, Bars, Restaurants und der Handel wieder geöffnet haben, ist die Corona-Pandemie immer noch deutlich spürbar in der Stadt: Es herrschen weiterhin Beschränkungen und Hygienevorschriften, die Menschen gehen weniger in Restaurants und sorgloses Flanieren und Bummeln finden nicht statt. Bis heute geschlossen sind Clubs und Diskotheken. Großveranstaltungen, Theater- und Musik-Events dürfen nicht in ihrem eigentlichen Rahmen stattfinden. Zurecht erwarten GastronomInnen und EinzelhändlerInnen, Hoteliers und ClubbesitzerInnen, dass die Landeshauptstadt ein Zeichen setzt und sich hinter sie stellt.

Die Botschaft muss sein, dass das Schlimmste überstanden ist und es jetzt wieder bergauf geht, zurück zu einem öffentlichen Leben. Das ist gerade jetzt wichtig, wenn es um den Erhalt von Arbeitsplätzen und Existenzen in dieser Stadt geht. Vorsichtige Schätzungen sprechen bereits jetzt von bis zu zwanzig Prozent Insolvenz gefährdeter Unternehmen. Wir wollen einen Beitrag leisten, die Wirtschaft zu unterstützen und Insolvenzen abwenden. Hier geht es einerseits um die direkte Entlastung der Selbständigen, aber andererseits auch um Maßnahmen, die Handel, Gastronomie und Kultur in der Innenstadt und in den Stadtbezirken wieder beleben und auf diese Weise die Wirtschaft stärken:

Die Landeshauptstadt als gewerbliche Vermieterin sollte mit gutem Beispiel vorangehen und Handel und Gastro in der Stadt den Rücken zu stärken. Der Handelsverband Deutschland und die Immobilienwirtschaft haben jüngst einen gemeinsamen Verhaltenskodex veröffentlicht, um partnerschaftlich die Lasten der Corona-Pandemie zu bewältigen. Ihr Vorschlag ist es „bei staatlich angeordneten Betriebsschließung für den Regelfall eine Mietreduzierung um 50 Prozent für den Schließungszeitraum und ein geringerer Wert für die folgenden drei Monate“ (Einzelhandel.de, 3.6.2020) anzunehmen. Daran sollte sich auch die Landeshauptstadt halten.

Darüber hinaus fallen für die Gastronomie Kosten für eine mögliche Außenbewirtschaftung von öffentlichen Flächen an. Diese sollen nicht nur weiterhin unbürokratisch bewilligt und ausgeweitet werden können, sondern die Kosten hierfür rückwirkend ab März bis Dezember 2020 entfallen.

Neben verminderten Nebenkosten, hilft der Gastronomie und dem Einzelhandel vor allem aber eine belebte Stadt – wenn auch mit ausreichendem Abstand und den gebotenen Hygienebeschränkungen. Im Haushalt 2020/2021 wurden als Teil des Haushaltspakets „nachhaltig mobil“ bereits die Kosten für einen „Autofreien Sonntag“ in diesem Jahr mehrheitlich beschlossen. Darüber hinaus wurden durch das Klimapaket zwei weitere „Autofreie Sonntage“ finanziert. Auf Grund der Kontaktbeschränkungen ist jedoch die geplante Durchführung im Rahmen eines großangelegten Stadtfestes bislang ebenfalls nicht möglich. Daher setzen wir uns dafür ein, dass der „Autofreie Sonntag“ im Rahmen eines verkaufsoffenen Sonntags in der gesamten Stadt begangen wird. Wie bereits im letzten Jahr soll der öffentliche Nahverkehr an diesem Tag kostenlos sein und durch viele kleine Events in der ganzen Stadt der Wirtschaft, aber auch der Kunst und Kultur im Rahmen der epidemiologischen Beschränkungen eine Bühne bieten. Auf Grund der Anlassbezogenheit wie beispielsweise große Feste, die bislang nicht stattfinden durften, fallen auch zahlreiche verkaufsoffene Sonntage weg. Das ist ein weiterer Rückschlag für den Handel, der an diesen Tagen zusätzlichen Umsatz generieren könnte.

Das betrifft auch die einzelnen Stadtteile, die bislang im Rahmen Ihrer Stadtteilfeste solche verkaufsoffenen Sonntage ausgerichtet haben. Durch die temporäre Ausweitung der Ladenöffnungen könnte sich jedoch auch die Anzahl der Einkaufenden zeitlich verteilen, was für mehr Sicherheit vor Infektionen sorgt. Lebensmittelläden, die im Gegenteil zum übrigen Einzelhandel, eine extreme Arbeitsbelastung durch die Corona-Pandemie verzeichnen mussten, sollen zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von einem zusätzlichen verkaufsoffenen Sonntag ausgenommen werden. Die Landesregierung sollte hier die nötigen Grundvoraussetzungen schaffen, dass es auch 2020 die gleiche Anzahl an verkaufsoffenen Sonntagen geben kann, wie noch 2019. Wir wollen und können – aufgrund unserer sehr guten finanziellen Ausgangslage – noch weitergehen und einen wichtigen konjunkturellen Impuls für Handel, Gastronomie und Kultur in dieser Stadt setzen.

Viele Menschen haben – oft Pandemie bedingt durch zusätzliche Kurzarbeit oder Einkommensausfälle – nicht die Möglichkeiten in der Art und Weise die Wirtschaft zu unterstützen, wie sie gerne würden oder dies zuvor getan haben. Andere, die vielleicht die Mittel hätten, zögern aufgrund der unsicheren Situation noch in Restaurants zu gehen, Theater zu besuchen oder einkaufen zu gehen. Diese Hürden sollen durch Gutscheine für jede und jeden für unsere Stuttgarter Geschäfte genommen werden. Die Höhe der Gutscheine soll abhängig von den im Haushalt lebenden Personen sein: Wir denken an Gutscheine in Höhe von 50 Euro pro Ein-Personen-Haushalt, 100 Euro pro Haushalt bis zu vier Personen und 150 Euro pro Haushalt ab fünf Personen. Wichtig ist uns, dass diese Menschen und auch die Wirtschaft das Geld schließlich zeitnah zur Verfügung hat und es dadurch auch in gewünschter Weise die Stuttgarter Unternehmen unterstützen kann. Die CIS e.V. hat bereits ihre Bereitschaft signalisiert ihr bereits bestehendes Gutscheinangebot um die Geschäfte und Angebote in den Stadtbezirke zu erweitern, so steht ein einfacher und bereits erprobter Weg zur Verfügung.

Deshalb beantragen wir:

  1. Die Landeshauptstadt als Vermieterin geht mit gutem Beispiel voran und erlässt für die Phasen bei staatlich angeordneten Betriebsschließungen die gewerblichen Pachten um 50 Prozent und einen geringeren Wert für die folgenden sechs Monate bis Ende 2020. Darüber hinaus kann es in Einzelfällen zu weiteren Stundungen und Erlassen kommen.
  2. Die kommunalen Gebühren im Zusammenhang mit Außenbewirtschaftung der Gastronomie werden bis 2021 erlassen. Dies gilt rückwirkend ab März 2020.
  3. Die Durchführung eines „Autofreien Sonntags“ in der gesamten Stadt, an dem neben der Gastronomie auch der Einzelhandel offen hat. An diesem Tag ist der ÖPNV kostenlos. Die Verwaltung legt hierfür zeitnah ein Konzept vor, damit dies im Spätsommer oder Herbst 2020 stattfinden kann.
  4. Die Landesregierung wird aufgefordert die nötigen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit Kommunen die Möglichkeit bekommen, dass es auch in 2020 die gleiche Anzahl verkaufsoffener Sonntage geben kann wie noch in 2019. Ausgenommen sind Lebensmittelläden.
  5. Die Landeshauptstadt unterstützt mit Gutscheinen im Wert von 50 Euro pro Ein-Personen-Haushalt, 100 Euro pro Haushalt bis zu vier Personen und 150 Euro pro Haushalt ab fünf Personen den Stuttgarter Handel, Gastronomie und Kultur in der Stadt. Diese sind innerhalb eines Jahres einzulösen. Die Verwaltung erarbeitet hierfür ein gangbares Konzept zur Umsetzung.
 

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