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Vorschau / übersicht
13. Juli 2022
Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion
Antrag:
Die Stuttgart Marketing GmbH berichtet im nächsten WA über ihr Zimmer- und Wohnungsvermittlungsangebot auf ihrer Homepage. Besonders wird dabei die Frage beantwortet, warum die vorgeschriebene Registrierungsnummer bei den Angeboten nicht angegeben wird und wie man in Zukunft damit umzugehen gedenkt.
Begründung:
Über die Internetseite der Stuttgart Marketing GmbH können Vermieter*innen Zimmer- und Wohnungsangebote in Sinne von Kurzzeitvermietung anbieten. Eine Stichprobe ergab, dass bei keinem einzigen Angebot die vorgeschriebene Registrierungsnummer angezeigt wurde. Nach § 10a Zweckentfremdungsverbotssatzung ist die Registrierungsnummer zwingend vorgeschrieben. Nur so kann sichergestellt werden, dass ausschließlich registrierte Vermieter*innen tätig werden und damit dringend benötigter Wohnraum nicht zweckentfremdet wird. Die Verwaltung selbst schreibt in Ihrem Informationstext hierzu: "Wer entgegen dieser Verpflichtung aus § 10a ZwEVS die Anzeige nicht, nicht rechtzeitig oder unzutreffend vornimmt, oder wer entgegen § 10a Absatz 1 Satz 4 ZwEVS die mitgeteilte Registrierungsnummer nicht, unzutreffend oder nicht in der vorgeschriebenen Art und Weise angibt, handelt ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 50 000 Euro geahndet werden."