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Anträge Juni 2021


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Antrag zur GRDrs.133/2021 Förderung "E-Trikes für mobilitätseingeschränkte Stuttgarter*innen"

10. Juni 2021

Ein Antrag der SPD-Fraktion

Wir beantragen:

  1. E-Trikes ohne notwendige individuelle Anpassungen oder 1. aktiv elektrische Tretunterstützung werden finanziell in der Höhe wie Lastenräder im Förderprogramm "E-Lastenräder für Stuttgarter Familien" gefördert (inkl. Nachhaltigkeitsbonus und sozialer Komponenten).
  2. Für E-Trikes, bei denen eine aktiv elektrische Tretunterstützung und/oder individuelle Anpassungen notwendig sind, werden von der Verwaltung neue Förderhöhen vorgelegt, die auf Basis eines realistischen angenommenen Kaufpreises eine höhere finanzielle Förderung vorsehen und die Relationen der unterschiedlichen Komponenten zueinander und die Komponenten selbst (Nachhaltigkeitsbonus, beide sozialen Komponenten) beibehält.
  3. Die für die Auszahlung des Nachhaltigkeitsbonus benötigten Mittel werden im Haushaltsjahr 2024 entsprechen bereitgestellt.
  4. Die Verwaltung berichtet im Herbst 2021 über den Start und den Mittelabfluss des Förderprogramms.

Begründung:
Menschen mit Mobilitätseinschränkungen werden in der Regel ein E-Trike mit individuellen Anpassungen und/oder aktiv elektrischer Tretunterstützung benötigen. Hierfür sind die Anschaffungskosten deutlich höher als bei einem Standard E-Trike-Pedelec. Daher regten Mitglieder des Beirats für Menschen mit Behinderung an, die Grundförderung zu erhöhen.
Ebenso wurde um einen zur E-Lastenradförderung analogen Nachhaltigkeitsbonus gebeten. Diese Vorschläge halten wir für sehr sinnvoll. Aus unserer Sicht müssen zusätzlich beide Förderprogramme auch in ihren sozialen Komponenten analog gestaltet werden, um allen Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, auch denen mit schmalerem Geldbeutel, die Teilnahme am Förderprogramm zu ermöglichen. Ziel muss es sein, dass die zu leistenden Eigenanteile beider Programme vergleichbar sind. Hierzu soll die Verwaltung realistische angenommene Kaufpreise zugrunde legen und die Fördersummen entsprechen ins Verhältnis setzen.
Ein Rechenbeispiel: Angenommen, ein E-Lastenrad hätte einen angenommenen Kaufpreis von 3.000 € und ein E-Trike mit aktiv elektrischer Tretunterstützung 6.000 €. Dann müssten unserem Vorschlag nach in der E-Trike-Förderung die Förderhöhen in Vergleich zu den E-Lastenrädern verdoppelt werden (1.600 € Grundförderung, 1.000 € Nachhaltigkeitsbonus, 3.000 € Zuschlag BC-Komponente, 1.600 € Zuschlag FC-Komponente).

 

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