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Anträge März 2018


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Grundstücke des Bundes für Wohnbau aktivieren

10.März 2018

Antrag der Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion, CDU-Gemeinderatsfraktion, SPD-Gemeinderatsfraktion, FDP

In einer Pressemitteilung vom 1. März 2018 teilt der Stuttgarter Haus- und Grundbesitzerverein mit, CDU, CSU und SPD hätten sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, Ländern und Kommunen bundeseigene Grundstücke zu vergünstigten Konditionen abzugeben, wenn diese zur Schaffung von gefördertem Wohnungsbau genutzt würden.

In Stuttgart sei in absehbarer Zeit der Verkauf von 6 bundeseigenen Liegenschaften geplant. In einem Brief an Oberbürgermeister Fritz Kuhn wurde angeregt, die Landeshauptstadt möge gegenüber der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zeitnah Interesse an zu veräußernden Liegenschaften bekunden, um vergünstigte Flächen zu erwerben.

In der Tat heißt es im Koalitionsvertrag vom 7. Februar 2018 auf Seite 109 oder 110 (je nachdem bei welcher Partei man den Schriftsatz im Internet aufruft): "Wir wollen ermöglichen, dass die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) den Ländern und Kommunen zu Zwecken der sozialen Wohnraumförderung bundeseigene Grundstücke rechtssicher und im beschleunigten Verfahren zu vergünstigten Konditionen zur Verfügung stellen kann. Die bestehende Erstzugriffsoption für Kommunen soll im Haushaltsgesetz des Bundes auf alle entbehrlichen Liegenschaften des Bundes ausgeweitet werden."

Wir beantragen:

  1. Mit dem Ziel, möglichst viele bundeseigene Liegenschaften in Stuttgart zur Schaffung von gefördertem Wohnungsbau vergünstigt zu erwerben, nimmt die Stadtverwaltung schnellstmöglich Kontakt mit der BImA auf.
  2. Die Stadtverwaltung berichtet im zuständigen Ausschuss des Gemeinderats und im Bündnis für Wohnen über die konkreten Möglichkeiten, die sich durch die oben beschriebene Neuregelung ergeben. So auch darüber, ob die vergünstigten Grundstücke auch an Baugenossenschaften oder private Investoren vergeben werden können, wenn sich diese dazu verpflichten, geförderten Wohnungsbau zu schaffen.
 

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