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Anträge Mai 2021


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Klimagerechtigkeit: Wie wirkt sich das Bundesverfassungsgerichtsurteil auf Stuttgart aus?

6. Mai 2021

Antrag der SPD-Fraktion

Das Bundesverfassungsgericht sieht mit seinem Beschluss vom 29. April 2021 zum KlimaGesetz die grundgesetzlichen Freiheitsrechte der nächsten Generation gefährdet. Der Grund? Der Großteil unseres CO2-Budgets wird trotz Klimaschutzpaket bis 2030 aufgebraucht und die Maßgaben ab 2030 im KlimaGesetz sind nur unzureichend benannt. Damit wird das Klimaproblem faktisch in die nächste Generation verschoben. Dann jedoch kann durch die Emissionsminderungslast das 1,5-Grad-Ziel von Paris nur mit äußerster Härte umgesetzt werden. Davon ist "jegliche Freiheit potentiell betroffen", so das Bundesverfassungsgericht in ihrer Urteilsbegründung. Dies wiederum ist unvereinbar mit der im Grundgesetz festgeschriebenen Verantwortung den nachfolgenden Generationen gegenüber. Das Problem trifft das Landesklimaschutzgesetz sogar noch ungleich härter. Da hier weniger Maßgaben beschlossen und die Emissionsminderungslast der nächsten Generation deutlich höher ist.

Wir als Landeshauptstadt haben mit dem Aktionsplan Klimaschutz (GRDrs. 975/2019) ein eigenes Klimaschutzpaket in Höhe von 200 Millionen Euro beschlossen. Auch hier verpflichten wir uns auf das 1,5 Grad-Ziel. Unser Klimaziel ist eine 65-prozentige CO2-Reduktion bis 2030. Bis 2040 sollen 80 Prozent der Treibhausgasemissionen sowie bis 2050 95 Prozent eingespart werden. Hiermit haben wir zwar ambitioniertere Klimaziele, die jedoch gemessen an wissenschaftlicher Expertise ebenfalls nicht zeitgemäß sind. Das bedeutet auch wir verschieben die Emissionsminderungslast auf die Generation nach uns. Doch viel gravierender: Unser Klimapaket endet bereits im Jahr 2023. Nur bis zu diesem
Zeitraum haben wir konkrete Maßnahmen hinterlegt. Weiter noch, von unserem CO2-Budget von 2 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenz werden nur 100 000 Tonnen CO2-Äquivalenz durch das Klimapaket tatsächlich eingespart. Das sind fünf Prozent. Von 500 000 Tonnen CO2-Äquivalenz (25 Prozent) ist noch völlig ungeklärt wie wir diese einsparen können. Den Großteil, so das Amt für Umweltschutz bei der Vorstellung des
Energieberichts am 4. Dezember im Ausschuss für Klima- und Umwelt macht der Strommix 2030 aus (55 Prozent), die klimaneutrale Fernwärme macht 15 Prozent aus. Man sieht auch hier, dass die Übernahme und die Umstellung des Fernwärmenetzes zwingend notwendig ist.

Wir müssen unserer Verantwortung in Stuttgart gerecht werden und dürfen durch zögerliches Verhalten das Problem nicht einfach der nächsten Generation aufladen. Die wiederum mit unverhältnismäßig harten und Grundrechts einschränkenden Maßnahmen unsere Klimaziele erreichen muss. Das ist keine Klimagerechtigkeit.

Hier fragen wir uns, welchen Einfluss das Bundesverfassungsgerichtsurteil auf die von uns beschossenen Klimamaßnahmen hat und bitten die Verwaltung um entsprechende Vorschläge zur Nachbesserung - auch in Bezug auf die Einsparung 500 000 t CO2-Äquivalenz, die als zusätzliche, realistischerweise umsetzbare Maßnahmen nötig sind.

Desweiteren beantragen wir:

1. Die Beantwortung des Antrags im Rahmen des Ausschusses für Klima- und Umwelt hinsichtlich haushaltsrelevanter Vorschläge bis Sommer vorzustellen und zu diskutieren.

2. Wir fordern die neue Verwaltungsspitze auf, mit Vehemenz die Übernahme des Fernwärmenetzes voranzutreiben und hierzu in dringend nötige Verhandlungen mit der EnBW und dem Hauptanteilseigner, dem Land Baden-Württemberg, einzusteigen. Die Blockade muss überwunden werden.
3. Desweiteren muss die Umstellung auf grüne Fernwärme kommen und dafür das im Klimapaket (GRDrs. 975/2019) verabschiedete Gutachten zur Umstellung des Fernwärmenetzes auf Erneuerbare beauftragt werden. Wir beantragen, dass die Verwaltung dieses Gutachten in Auftrag gibt. Nachdem die EnBW hiervon losgelöst ihre Erzeugungsanlagen auf fossile Energieträger umstellt, zeigt dies, dass hier schleunigst Alternativen diskutiert werden müssen - unabhängig von der EnBW.
4. Die Erneuerbaren Energien in der LHS müssen dringend ausgebaut werden, um die Energie- und Wärmeversorgung der Stadt und der städtischen Liegenschaften mit deutlichen Schritten klimaneutral zu machen. Für uns reicht der Zukauf von Ökostrom hierbei nicht aus. Wir beantragen hierfür in den nächsten Jahren eine Milliarde Euro in den Ausbau der Erneuerbaren Energien in Stuttgart zu stecken.
5. Das Rückgrat der Energiewende ist die Wärmewende und das sind im Konkreten Nahund Fernwärmenetze. Die Umsetzungsplanung und der Betrieb dieser muss bei den Stadtwerken geschehen. Hierzu bitten wir die Verwaltung um ihre Einschätzung.

 

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