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Anträge November 2023


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Waffenverbotszone in Stuttgart rechtswidrig?

Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion

10. November

Wie der SWR nun jüngst unter Berufung auf eine Anfrage beim Innenministerium Baden-Württemberg berichtet hat, handle es sich bei der Ausweisung einer
Waffenverbotszone um eine Weisungsaufgabe des Oberbürgermeisters. Diese könne nicht an den Gemeinderat delegiert werden. Die Stadt Mannheim hat daraufhin den
entsprechenden Tagesordnungspunkt abgesetzt. Rechtsgrundlage für die Ausweisung einer Waffenverbotszone ist die "Verordnung des Innenministeriums zur Übertragung der Verordnungsermächtigung zum Verbot oder zur Beschränkung des Führens von Waffen in Baden-Württemberg (Waffenverbotszonensubdelegationsverordnung)". Unter § 1 dieser Verordnung steht geschrieben, dass das Innenministerium die Verordnungsermächtigung auf die Kreispolizeibehörden überträgt. In Stuttgart ist das die Stadtverwaltung. Im Beschlussantrag der GRDrs 780/2022 (Waffenverbotszonenverordnung) steht jedoch, die Verordnung würde durch den Gemeinderat erlassen. Das ist weder mit § 1 Waffenverbotszonensubdelegationsverordnung noch mit den nun vorliegenden Ausführungen des Innenministeriums in Einklang zu bringen. Hier scheint es sich um einen politischen Schnellschuss zu handeln. Scheinbar war man im Innenministerium oder in der Verwaltungsspitze etwas zu übereifrig.

Wir beantragen daher:
Die Verwaltung berichtet in der nächsten Gemeinderatssitzung, welche Konsequenzen die oben genannten Umstände auf die Wirksamkeit der Waffenverbotszonenverordnung der Landeshauptstadt Stuttgart hat.
Hierbei wird auf folgende Fragen eingegangen:
1. Ist die Waffenverbotszonenverordnung der Landeshauptstadt Stuttgart rechtswidrig?
2. Welche Konsequenzen hätte die Rechtswidrigkeit der Verordnung für die Bürger*innen, gegen die aufgrund § 4 der WMVZ VO vom 15.12.2022 ein
Ordnungswidrigkeitenverfahren in Gang gesetzt wurde?
3. In wie vielen Fällen wurden Personen seit Inkrafttreten der WMVZ VO auf dieser Grundlage von der Polizei kontrolliert?

 

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