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Anträge November 2023


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Wärmeplanung braucht Verbindlichkeit und eine starke Bürgerbeteiligung

Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion

20. November 2023

Richtung einer klimaneutralen Wärmeversorgung in unserer Stadt. Auf Grund der fehlenden
Verbindlichkeit bzw. der fehlenden Verpflichtung der Stadt in den ausgewiesenen
Wärmenetzeignungsgebieten auch Wärmenetze zu errichten, hat das Dokument nur
vorläufigen und orientierenden Charakter.
Eine gelingende Wärmewende erfordert eine intensive und umfassende Beteiligung der
Stuttgarter Bewohner*innen in den Bezirken und Quartieren (siehe auch SPD-Antrag
187/2023 "Wärmeplanung braucht eine breite Bürgerbeteiligung") und eine formale
Beteiligung der Verbände und Interessengruppen. Dies konnte insbesondere auf Grund der
erst sehr spät verfügbaren Potentialstudien von regenerative Wärmequellen (Geothermie
und Flusswasser) im Stadtgebiet nicht ausreichend erfolgen. Insbesondere wurden die
Bezirksbeiräte nur unzureichend oder gar nicht eingebunden.
Die nun vorliegenden Stellungnahmen verschiedener Bürger*innen und Umweltverbände
zum Entwurf der Wärmeplanung machen deutlich, dass noch einige grundsätzliche
Fragenstellungen im Ausschuss für Klima und Umwelt erörtert und begleitend zur
notwendigen Fortschreibung der Wärmeplanung beschlossen werden müssen. Die
vorliegende Wärmeplanung sortiert wichtige potentielle Verbrauchergruppen als Nutzer von
Wärmenetzen auf Grund komplexer Eigentümerstrukturen aus. Dieses Vorgehen stellt ein
fachlich inakzeptables Vorgehen dar, da auch für Mehrfamilienhäuser mit verschiedenen
Eigentümern eine Energieversorgung mit Anschluss an ein Wärmenetz oftmals der einzig
sinnvolle und gangbare Weg darstellt. Im Ergebnis werden im vorliegenden Entwurf der
Wärmeplanung viel zu kleine Wärmenetzeignungsgebiete ausgewiesen.
Vor Verabschiedung eines verbindlichen Wärmeplans benötigen wir daher eine zeitnahe
Fortschreibung der Wärmeplanung mit Ausweisung größerer Wärmenetzeignungsgebiete,
welcher dann dem vorliegenden Entwurf der Stuttgarter Wärmeplanung gegenübergestellt
werden kann. Erst auf dieser Grundlage ist der Gemeinderat in der Lage einen fundierten
Beschluss zur Ausweisung verbindlicher Wärmenetzgebiete im Stadtgebiet zu treffen. Eine
vorgeschaltete intensive Diskussion in den Bezirken und ein Erörterungstermin mit
Verbänden und Interessenverbänden sind vorzusehen.

In diesem Antrag werden entsprechende Anforderungen an den weiteren Arbeitsprozess für
die Erarbeitung eines verbindlichen Wärmeplans dargestellt und eingefordert. Weiterhin
werden Prioritäten für die parallel anlaufenden detaillierten Planungen und
Umsetzungsprojekte von neuen Wärmenetzgebieten bei den Stadtwerken benannt. Ein
Schwerpunkt wird dabei auf die bedeutenden Potentiale der Flusswärme (Neckar) gelegt, da
hiermit eine kostengünstige Wärmeversorgung für mehr als 20% der Stuttgarter
Wärmekunden erfolgen kann.
Wir beantragen daher :
1. Die Ende des Jahres im Gemeinderat zu beschließende Wärmeplanung wird als
vorläufig gekennzeichnet. Die Stadt Stuttgart verfolgt das Ziel noch in 2024 verbindliche
Ausweisungen von neuen Wärmenetzgebieten im Stadtgebiet vorzunehmen und diesen
Prozess Ende 2025 mit der ersten Fortschreibung der Wärmeplanung abzuschließen (siehe
neues Gebäude-Energiegesetz - GEG).
2. Für die bereits vorgesehene Fortschreibung der Wärmeplanung und die die darin
vorgenommene Festlegung von Netzeignungsgebieten sind die folgende Aspekte zu
beachten:
2.1. Die Bedarfsstruktur basiert ausschließlich auf der Wärmeverbrauchsdichte. Die
Wärmeabnehmerstruktur bzw die Eigentümerstrukturen werden als erschwerendes
Umsetzungsrisiko ausgewiesen.
2.2. Die Wettbewerbsfähigkeit der neuen Wärmenetzgebiete ist gegenüber individuellen
Lösungen darzustellen. Dabei sind auch unterschiedliche Anschlussgrade (60%, 80% und
95%) für die entsprechenden neuen Wärmenetze zu betrachten. Für neue
Wärmenetzgebiete, in welchen auch individuelle Wärmepumpenlösungen denkbar und
realisierbar sind, wird zur Gebietsabgrenzung ein vertretbarer Maximalwert für die
spezifischen Wärmeverteilkosten der Wärmenetzeignungsgebiete festgelegt. Für
Abschreibung von Investitionen wird ein Zinssatz von 3% bei einer 30 jährigen
Nutzungsdauer ohne Förderung unterstellt.
2.3. Die Stadtverwaltung und die Stadtwerke streben an, den ehemaligen Abteilungsleiter
der Klima- und Energieagentur Baden-Württemberg, Herrn Böhnisch bei der Festlegung der
Randbedingungen und Anforderungen an die Fortschreibung der Wärmeplanung
einzubinden. Das Ergebnis dieser Festlegungen wird im AKU nochmals vorgestellt. Herrn
Böhnisch wird auf dieser Sitzung die Möglichkeit einer mündlichen Stellungnahme
eingeräumt.
2.4. Die größte Leerstelle in der vorliegenden Wärmeplanung ist das fehlende
Committement und die fehlenden Vereinbarungen der Stadt mit der EnBW zur Verdichtung
und dem Ausbau des bestehenden Fernwärmenetzes. Im ersten Quartal 2024 ist daher ein
Tagesordnungspunkt "Stand und Ausblick auf die zukünftige Zusammenarbeit der Stadt mit
der EnBW" im AKU aufzurufen. Die Stadtverwaltung stellt auf der Sitzung die zukünftigen
Optionen für die Zusammenarbeit von Stadt und EnBW auf Grundlage des am 15.
Dezember 2023 zu erwartenden Urteils im Fernwärmestreit dar. Die EnBW wird zu dieser
AKU-Sitzung eingeladen.

3. Parallel zur Fortschreibung der Wärmeplanung muss die Umsetzung von ersten
Wärmenetzen bei den Stadtwerken vorangetrieben werden. Die folgenden Prioritäten sind
dabei vorzusehen:
3.1. Das Potential regenerativer Wärme aus dem Neckar ist vollständig zu heben. Hierzu
sind die Detailplanungen für die in der vorläufigen Wärmeplanung ausgewiesenen
Stadtbezirke Untertürkheim, Hedelfingen, Wangen und Münster mit vorgesehener
Flusswärmenutzung mit höchster Priorität anzugehen, da hier eine wettbewerbsfähige
Wärmeversorgung erwartet werden kann, aber noch wichtige Standortfragen für die
notwendigen Flusswärmepumpen zu klären sind.
3.2. Weiterhin ist die detaillierte Wärmeplanung für den Stadtbezirk Zuffenhausen zu
erarbeiten, da für diesen Stadtteil noch keine gute Lösung für die regenerative
Wärmequellen identifiziert werden konnte. Flusswärme bietet sich auch hier als zentrale
Wärmequelle an. Parallel wird mit der EnBW über die Einbindung eines großen
Flusswärmepumpe für das bestehende Fernwärmenetz verhandelt.
3.3. Auch für die bestehenden Wärmenetze (z.B. Uni Stuttgart in Vaihingen, Uni Hohenheim,
Porsche, Daimler und die amerikanischen Militärstandorte) müssen Ausbau- und
Dekarbonisierungsstrategien erarbeitet mit hoher Priorität erarbeitet werden, die dann
Bestandsteil der verpflichtenden Wärmeplanung sein müssen.
4. Die Stadtverwaltung forciert den Aufbau eines professionellen Projektmanagements in der
Stadtverwaltung und Aufbau eines dezentralen, energetischen Quartiersmanagements mit
Projektleitungsverantwortung bei den Stadtwerken als Voraussetzung für eine wirkungsvolle
Umsetzung der Energiewende in unserer Stadt. Dabei geht es auch um eine
Organisationsentwicklung zur Optimierung von Prozessen und Abläufe und die Festlegung
(neuer) Rollen und Verantwortlichkeiten im Zusammenspiel von Stadtverwaltung und
Stadtwerken. Ziel muss eine ganzheitliche und wirkungsvollen Infrastrukturplanung und
-umsetzung in den Stadtquartieren sein (Strom, Gas und Nahwärme sowie perspektivisch
Fernwärme und Wasser) durch die Stadtwerke bzw. die Stuttgart Netze.
5. Der vorliegende Antrag wird in die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Klima
und Umwelt am 01.12.2023 aufgenommen und dort eingebracht und beraten.

 

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