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29. November 2016
Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion
Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung (PsychVVG) tritt zum 1.1.2017 in Kraft. Was bedeutet dies für die Stuttgarter Versorgungslandschaft?
Einem Bericht in der StZ/ StN war am 21.11.2016 zu entnehmen, dass das Zentrum für seelische Gesundheit, mittlerweile am Krankenhaus Bad Cannstatt beheimatet, weitere Betten für die Akutstationen beantragt hat und wohl erhalten soll. In einem Bericht an den Krankenhausausschuss am 19.2.2016 waren dies noch Betten für den gerontopsychiatrischen Bereich.
Nun ist dieser Tage aber auch nach langen Diskussionen das PsychVVG im Bundestag beschlossen worden. Es wird bereits zum 1.1.2017 in Kraft treten. Dieses Gesetz macht nicht nur verbindliche Aussagen zum Mindest-Personaleinsatz, es stärkt auch die Behandlungsmöglichkeit durch "Home-Treatment" (stationäre Versorgung im häuslichen Umfeld) das Fachleute und wir als Fraktion uns schon lange wünschen und was nun Krankenhausleistung wird. Damit soll die sektorenübergreifende Versorgung gestärkt werden. Diese häusliche Versorgung soll auch dazu führen, stationäre Betten nicht weiter auszubauen bzw. umwidmen zu können. Dass dies ein wichtiges und funktionierendes Angebot ist belegen u.a. schon lange bestehende Versorgungsangebote in München und Frankfurt Das nun beschlossene Gesetz enthält zudem noch weitere Veränderungen, die eine Betrachtung lohnen.
Wir beantragen: