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10. April 2019
Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion
Nach der Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag Nr. 411/2018 sowie nach der Diskussion dazu im Unterausschuss Wohnen beantragen wir die folgenden Änderungen zur GRDrs 783/2018:
Einen gezielten Anreiz für einen Verkauf der geförderten Wohnungen an die SWSG oder an eine Stuttgarter Wohnungsbaugenossenschaft geben Punkt 1 wird um folgenden Satz ergänzt: Werden in einem SIM-Verfahren die geförderten Wohnungen an die SWSG oder an eine Stuttgarter Wohnungsbaugenossenschaft verkauft, so wird die SIM-Quote auf 25% reduziert."
Bei sehr hohem absolutem Planungsgewinn soll die sozial gerechte Bodennutzung gesondert und auf den konkreten Einzelfall bezogen sichergestellt werden.
Der Satz 1 in Punkt 2 wird wie folgt ergänzt: "... dienen, sofern der Planungsgewinn durch das neue Baurecht höchstens zehn Mio. Euro beträgt."
Nach Satz 2 in Punkt 2 wird ein neuer Satz hinzugefügt: "Bei neuen Bebauungsplänen, mit denen einen Planungsgewinn von mehr als zehn Mio. Euro einhergeht, werden die Vorgaben einer sozial gerechten Bodennutzung im Einzelfall durch den Gemeinderat festgelegt."
Bindungsfristen bei Sozialmietwohnungen auf dreißig Jahre erhöhen Im Beschlusspunkt 3 wird die Zahl "25" durch die Zahl "30" ersetzt.
Förderprogramme weiter entwickeln
Es wird ein neuer Beschlusspunkt hinzugefügt: "Die Verwaltung legt bis zur Sommerpause Vorschläge vor, mit denen die bestehenden Förderprogramme SMW, MME und PWE weiterentwickelt werden können. Die Vorlagen sollten in jedem Fall die Möglichkeiten und die finanziellen Auswirkungen (aufgrund erhöhter städtischer Zuschüsse für die preiswerteren Wohnungen) für die folgenden Fortentwicklungen beinhalten:
SIM soll bereits bei kleineren Bauprojekten zur Anwendung kommen
Es wird ein weiterer Beschlusspunkt hinzugefügt: "Der Schwellenwert, ab dem die Vorgaben des SIM zur Anwendung kommen, sinkt von 1.350 Quadratmeter Wohnfläche auf 900 ab, so dass bereits ab etwa der zehnten Wohnung die Förderquoten zu beachten sind."