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24. April 2020
Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion
Im Sommer letzten Jahres berichtete die Stuttgarter Zeitung ausführlich über die Klage der Eltern von Philipp Kienzle, einem glasknochenkranken Kind im Kindergartenalter, gegen die Stadt. Diese sei nicht bereit, die notwendige Unterstützung in der Kita zu gewähren. Vielmehr sei der maximale Unterstützungsbetrag der Stadt pauschal seit 2006 auf maximal 1.131 Euro im Monat gedeckelt. Aus unserer Sicht hat sich die Situation durch das neue Bundesteilhabegesetz (BTHG) und die dort verankerte neue Form der Ermittlung des individuellen Bedarfs geändert. Um Kindern mit Behinderung gerecht zu werden, bedarf es einer raschen Bearbeitung und Neubewertung der Bedarfe, um Ihnen möglichst schnell eine gerechte Teilhabe in Schule um Kita zu ermöglichen.
In den vergangenen Stellenplanberatungen wurden glücklicherweise genügend Stellen geschaffen, damit die Verwaltung jedem Einzelfall gerecht werden kann. Dennoch ist uns bewusst, dass diese Stellen noch nicht besetzt sein können und die vollständige Umsetzung noch etwas Zeit brauchen wird.
Wir beantragen:
Die Verwaltung stellt dar, wie sie
Fälle zur Neuermittlung individueller Eingliederungshilfen für Kinder mit Behinderung unter Berücksichtigung besonders dringlicher Fälle priorisiert,
dabei dem besonderen Bedarf der Kinder gerecht wird, möglichst früh und umfassend an der Bildung in Kita und Schule teilhaben zu können.