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Anträge April 2024


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Wohn- und Gebäudeeigentümer bei schwierigen Entscheidungen zum klimaneutralen Umbau bestmöglich unterstützen d.h. die kommunale Wärmeplanung (kWP) zeitnah erweitern

Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion

15. April 2024

Die erste kommunale Wärmeplanung der Stadt Stuttgart wurde Ende letzten Jahres beschlossen. Leider wird die zentrale Zielsetzung einer guten kommunalen Wärmeplanung
nur unzureichend umgesetzt, nämlich die bestmögliche Unterstützung der Wohn- und Gebäudebesitzer bei Ihren schwierigen und zum Teil technisch anspruchsvollen
Entscheidungen zum klimaneutralen Umbau ihrer Wohnungen und Gebäude. Diesen Sachverhalt zeigen nun verfügbare Stellungnahmen aus der Stadtgesellschaft fachlich
fundiert auf. Die Erleichterungen, die die klimaneutrale und kostengünstige Versorgung mit Wärmenetzen mit sich bringen, wurden in viel zu wenigen Stadtgebieten genutzt bzw. ausgewiesen. Dies kann und muss nun zeitnah korrigiert werden, durch eine einfache Erweiterung der bisherigen Wärmenetzeignungsgebiete, d.h. des Möglichkeitsraums für zukünftige Wärmenetze. Dabei müssen lediglich Empfehlungen der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA) umgesetzt werden, was mit geringem Arbeitsaufwand im AfU erfolgen kann, da die Daten grundsätzlich verfügbar sind. Da die Datengrundlagen der kWP erst Ende 2023 fertiggestellt wurden, waren im Vorjahr keine belastbaren Stellungnahmen von Verbänden und der Stadtgesellschaft zur Wärmeplanung möglich. Nun liegen jedoch umfangreiche und systematisch hergeleitete Stellungnahmen von Herrn Wenninger, Bürgerinitiative 70599, und Herrn Böhnisch, ehemaliger Leiter des Bereichs Wärmenetze bei der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA), vor. Beide Stellungnahmen machen deutlich, dass insbesondere die Ausweisung der Wärmenetzeignungsgebiete zu eng gefasst wurden und die Kostenvorteile klimaneutraler Wärmenetze nur unvollständig ausgeschöpft werden. Die im vorgelegten Bericht zur Wärmeplanung getroffene Aussage auf Seite 58 " ... dass nur in wenigen Situationen die netzbasierte Versorgung die kostengünstigere Variante darstellt", ist in dieser Absolutheit nicht haltbar. Vielmehr wird durch die Ausweisung zu kleiner Netzeignungsgebiete im vorliegenden Wärmeplan die Wirtschaftlichkeit der klimaneutralen Wärmenetze zum Teil erheblich verschlechtert. Im Bericht von Herrn Böhnisch wird zudem aufgezeigt, dass bei einer Betrachtung der Mischpreise/Wärmevollkosten klimaneutrale Wärmenetze im Vergleich zu unterschiedlichen
Einzellösungen oftmals große Kostenvorteile aufweisen. Bei aktuellen Wärmedichten (bezogen auf die Nutzenergie) von über 400 MWh/ha*a kann grundsätzlich von niedrigeren Kosten für Wohnungs- und Gebäudeeigentümer und damit auch für Mieter*innen ausgegangen werden.
Alle in der vorgelegten Wärmeplanung der Stadt ausgewiesenen Wärmenetzeignungsgebiete, aber auch die in den nun vorgeschlagenen alternativ hergeleiteten Eignungsgebieten, müssen grundsätzlich vom beauftragten Wärmeversorger im Zuge von Detailplanungen erhärtet werden. Insbesondere die Erschließung der
regenerativen Wärmequellen und die Festlegung von Aufstellungsorten für die Wärmeerzeuger sowie die erreichbaren Anschlussquoten bleiben dabei die zentralen
Herausforderungen und zentrale Indikatoren für finale Investitionsentscheidungen. Derartige Detailplanungen wurden für erste Wärmenetze bereits bei den Stadtwerken beauftragt. Es ist im Vorgehen falsch bereits in einem frühen Stadium wie der kWP potentielle Wärmenetzgebiete trotz hoher Wärmedichten auszuschließen. Die betroffenen
Gebäudeeigentümer werden dadurch falsch orientiert und mögliche Kostenvorteile von Anbeginn ausgeschlossen. Es muss Ziel einer gut vorbereiteten Kommunikation und
Beteiligung sein, die Potentiale gemeinsam mit den Eigentümern zu erschließen. Das größte Ärgernis für Wohn- und Gebäudeeigentümer ist jedoch die Unverbindlichkeit der
vorgelegten Wärmeplanung. Wie können und sollen auf der heutigen Planungsgrundlage Eigentümer zukunftsfähige Entscheidungen zu energetischen Sanierungen und
klimaneutralen Wärmeerzeugern für ihre Wohnungen oder Wohngebäude treffen? Hier muss die Stadtverwaltung zeitnah nacharbeiten und für Klarheit sorgen.

Wir beantragen daher:
1. Die Stadtverwaltung informiert im Rahmen einer Ergänzung der kommunalen Wärmeplanung über alle Stadtgebiete mit einer hohen Wärmedichte, die damit
grundsätzlich für kostengünstige, klimaneutrale Wärmenetze geeignet sind. Hierzu erstellt sie bis Mitte 2024 alternative Ausweisungen von Wärmenetzeignungsgebieten, bei denen eine Wärmedichte von größer 400 MWh/ha*a (bezogen auf den aktuellen Gebäudestand ohne angestrebte Gebäudesanierungen) und als zweite Variante bei denen eine Wärmedichte von größer 175 MWh/ha*a (nach angestrebter Sanierungstiefe entsprechend der Empfehlungen der KEA) gegeben sind. Die KEA-Definition der Bezugsfläche für die ermittelten Wärmedichten sind zu nutzen.
2. Um in Punkto Verbindlichkeit für mehr Klarheit zu sorgen, beschreibt die Stadtverwaltung bis Mitte 2024 ihr Vorgehen, wie und auf welcher Grundlage die von der
Stadt angestrebten Wärmenetzgebiete gemäß Wärmeplanungsgesetz (WPG) bzw gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) bis Mitte 2026 im Gemeinderat beschlossen werden können bzw. sollen. Im Ziel wird dazu eine Gemeinderatsdrucksache vorgelegt, die die Ausweisung von konkreten Wärmenetzgebieten im Stadtgebiet als Grundsatzbeschluss ermöglicht und damit den Wohn- und Gebäudeeigentümern ein Höchstmaß an Entscheidungssicherheit bietet.
3. Der vorliegende Antrag wird auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses Klima und Umwelt am 17. Mai 2024 gesetzt und zur Abstimmung gestellt

 

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