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2. Februar 2016
Seit Jahren ist der Bedarf an flexibleren Betreuungsangeboten in Kindertagesstätten auch in Stuttgart ein immer wieder auftauchendes Thema. Die veränderte Arbeitswelt erhöht diesen Bedarf ständig. Er betrifft längst nicht mehr nur den Pflege- und sonstigen Dienstleistungsbereich, sondern ist auch vor allem für Alleinerziehende auf Jobsuche mittlerweile oft ein großes Hemmnis. Nicht jede/r kann auf Großeltern oder sonstige Angehörige zugreifen, die außerhalb der Öffnungszeiten Betreuungsanteile übernehmen. Auch aus den Ganztagesgrundschulen, die den seitherigen Hort ablösen sollen, melden sich inzwischen Eltern mit erhöhtem zeitlichen Betreuungsbedarf für ihre Kinder.
Ein neues Bundesprogramm soll diesem Bedarf gerecht werden und ist finanziell entsprechend ausgestattet. Bis zu 200.000 Euro jährlich können Kindertagesstätten bei Beteiligung an diesem Programm zusätzlich erhalten. Ausweislich einer Presseerklärung der Ministerien kommen die entsprechenden Trägeranträge bisher überwiegend aus den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen. Antragsteller können einzelne Träger, örtliche Verbünde aber auch die Jugendämter sein. Letztere müssten ausweislich der Förderbestimmungen ohnehin beteiligt sein, denn eine örtliche Bedarfsanalyse ist Fördervoraussetzung.
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