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Anträge Februar 2016


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Flüchtlingsunterbringung Standorte Tranche 6,(GRDrs. 1296/2016) hier: Mühlhausen, Erweiterung Wagrainstraße

13. Februar 2016

(Gemeinsamer Antrag von SPD und FDP)

Die Gebäudeanordnung in zweiter Reihe, die bei der Erweiterung Wagrainstraße in Mühlhausen, die nicht nur von den Bürgern, sondern auch von uns präferiert wird, wäre zwar nach Auskunft der Verwaltung aufwendiger und teurer, aber technisch durchaus möglich, zumal Flurstück 530 ein städtisches Grundstück ist. In diesem Falle wäre auch kein Eingriff in die bestehende Kleingartenanlage bzw. keine Kündigung bestehender Pachtverhältnisse nötig.

Rechtlich wäre es allerdings erforderlich, eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung gemäß § 45 Abs. 7 BNatSchG beim Regierungspräsidium einzuholen, da hier die Zauneidechse, eine nach europäischem Recht streng geschützte Tierart, lebt.

Die Verwaltung teilte auf Nachfrage nun mit, dass man eine solche artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung nicht bekommen könne, da beim Verwaltungsvorschlag weniger Lebensraumstrukturen der Zauneidechsen betroffen wären und dies somit eine zumutbare Alternative zur Gebäudeanordnung in zweiter Reihe darstelle. Beim Bestehen einer zumutbaren Alternative könne eine Ausnahmegenehmigung nicht erteilt werden.

Ein entsprechender Antrag würde aus diesem Grunde wohl bereits als unzulässig zurückgewiesen werden.

Wir sind dessen ungeachtet der Ansicht, dass zumindest der Versuch unternommen werden sollte, eine solche Genehmigung einzuholen, zumal nach Auskunft der Unteren Naturschutzbehörde eine Entscheidung des Regierungspräsidiums wohl relativ zügig innerhalb weniger Wochen ergehen könnte.

Wir beantragen daher:

  1. zum geplanten Standort Mühlhausen/Hofen in Tranche 6 umgehend einen Antrag beim Regierungspräsidium auf Erteilung der artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung gemäß § 45 Abs. 7 BNatSchG zur Anbringung der zwei Systembauten auf dem städtischen Flurstück 530 zu stellen,
  2. die Entscheidung im Gemeinderat über die Erweiterung des Standortes Mühlhausen/Hofen (Standorte Tranche 6) zu vertagen, bis eine Entscheidung des Regierungspräsidiums über den Antrag zu Ziff. 1 ergangen ist.
 

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