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Anträge Februar 2021


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Allianz möchte jetzt doch nicht so groß in Vaihingen bauen: Was genau geschieht mit dem hohen Planungsgewinn von mindestens 40 Mio. Euro?

16. Februar 2021

Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion

Bei den langen und intensiven Diskussionen über die Einräumung eines neuen Planungsrechts zu Gunsten des Allianz-Konzerns auf seinem Grundstück in Stuttgart Vaihingen (Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften Heßbrühlstraße (Vai 282) im Stadtbezirk Vaihingen) haben wir immer wieder darauf hingewiesen, dass die Allianz aus dem enormen Planungsvorteil Kosten übernehmen muss, die der Stadt im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben entstehen. Durch das aktuell bekannt gewordene Vorhaben der Allianz, den östlichen Teil des Grundstücks mit zwei Baufenstern für zwei große Bürogebäude mit rd. 36.000 qm oberirdischer Geschossfläche zu veräußern, stellt sich diese Frage mit neuer Bedeutung. Immerhin werden jetzt fast die Hälfte der Flächen nicht benötigt, für die noch vor wenigen Jahren dem Gemeinderat ein dringender Bedarf dargelegt wurde. Denkbar ist auch, dass sich der bislang geschätzte Planungsgewinn bei der Veräußerung des östlichen Grundstücksteils als zu gering erweist, so dass die Frage stellt, was mit diesem denkbaren Spekulationsgewinn geschieht.

Im Satzungsbeschluss war vor rd. einem Jahr von einem Planungsvorteil von rd. 40 Mio. Euro die Rede (Anlage 1 Punkt 6 der GRDrs 1044/2019). Im Gegenzug sollte gemäß städtebaulichem Vertrag (Anlage 6b der GRDrs 1044/2019) die Allianz u.a. die Kosten für die folgenden Positionen übernehmen:

  1. Alle Kosten für Gutachten und ähnliches im Zusammenhang mit dem Bebauungsplanverfahren

  2. Neue Baumpflanzungen

  3. Neuer Pflanzstreifen mit Durchwegung im südlichen Planungsbereich (wo planungsrechtlich eine

    Parkanlage/Landschaftspark festgesetzt wurden)

  4. Kanalbeiträge

  5. 50% der Kosten für einen neuen Fußweg zwischen Heßbrühl- und Industriestraße

  6. Umbau von Verkehrsflächen in der Heßbrühlstraße

  7. Umbau von Verkehrsflächen in der Liebknechtstraße

  8. Fußwege zwischen Geh- und Radweg im Süden und der Heßbrühlstraße

 

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Wie hoch schätzt die Verwaltung aktuell den Planungsvorteil ein, der beim Satzungsbeschluss noch mit rd. 40 Mio. Euro taxiert wurde?

  2. Auf welchen Teilbetrag dieses Planungsvorteils beziffern sich die Kosten, die die Allianz gemäß städtebaulichem Vertrag insgesamt übernehmen muss?

  3. Auf welchen Teilbetrag dieses Planungsvorteils beziffern sich die Kosten, die die Allianz gemäß städtebaulichem Vertrag für alle Kosten im Zusammenhang mit den in der Begründung genannten Punkte 1,2,3,4,5,6,7,8 jeweils übernehmen muss?

  1. Auf welchen Teilbetrag dieses Planungsvorteils beziffern sich die Kosten, die die Allianz für weitere Kosten übernehmen muss?

  2. Falls die Allianz bei der Veräußerung des östlichen Grundstücksteils einen Kaufpreis erzielt, der den von der Verwaltung erwarteten Planungsgewinn überschreitet: inwiefern ist sichergestellt, dass die Stadt an diesem Spekulationsgewinn beteiligt wird?

 

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