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Vorschau / übersicht
17. Januar 2020
Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion
Die zu Beginn des Jahres von der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg veröffentlichten vorläufigen Jahresmittelwerte für 2019 zeigen Überschreitungen des 40er-Grenzwertes an der Pragstraße (58), in der Talstraße (50), in der Hohenheimer Straße (50), Am Neckartor (zwischen 46 und 53) und am Arnulf-Klett-Platz (43). Die endgültigen Ergebnisse sollen Anfang Februar vorliegen.
In ihrer Stellungnahme zur Rechtmäßigkeit des streckenbezogenen Fahrverbots Am Neckartor haben die Gutachter im Auftrag der Stadt festgestellt, dass ein streckenbezogenes Fahrverbot dann unzulässig ist, wenn feststeht, dass es an Ausweichstrecken zu einer weiteren Überschreitung des o.g. Grenzwerts kommen wird. Dies könnte im Fall von Neckartor/Talstraße der Fall sein. Fraglich war im letzten Jahr allerdings noch, ob diese Feststellung bereits mit den bis dato veröffentlichten vorläufigen Ergebnissen für Teile des Jahres 2019 vorgenommen werden kann.
Durch den jetzt veröffentlichten vorläufigen Jahresmittelwert für die Talstraße bzw. durch den für Anfang Februar angekündigten endgültig festgestellten Jahresmittelwert für 2019 kann jedoch aus unserer Sicht diese Feststellung jetzt bzw. Anfang Februar erfolgen. Das streckenbezogene Fahrverbot für das Neckartor wäre somit rechtswidrig.
Vor diesem Hintergrund beantragen wir: