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Anträge Juli 2018


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Wohnraumoffensive für Stuttgart

9. Juli 2018

 

Antrag der CDU-Gemeinderatsfraktion, SPD-Gemeinderatsfraktion, Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion, FDP

Die CDU-Gemeinderatsfraktion hat zur Generaldebatte Wohnen am 14.06.2018 eine „Wohnraumoffensive für Stuttgart“ gefordert und dazu erste kurzfristig umsetzbare Schritte zu mehr Wohnraum vorgeschlagen, mittelfristige Perspektiven für neue Baugebiete aufgezeigt und mit 150 Millionen Euro ein kräftiges Budget zur Umsetzung dieser Ideen beantragt. Alle Mitglieder des Gemeinderats, die Stadtverwaltung sowie alle Beteiligten am Wohnungsmarkt in unserer Stadt wurden von der CDU eingeladen sich in die Wohnraumoffensive Stuttgart aktiv einzubringen.

Die Gemeinderatsfraktionen der SPD, der Freien Wähler und die Gruppe der FDP nehmen dieses Angebot gerne an da sich die Initiative Wohnraumoffensive Stuttgart mit unseren Zielen beim Thema Wohnen deckt. Uns Antragsstellern ist wichtig, dass bei der Umsetzung der Wohnraumoffensive Stuttgart, alle handelnden Akteure im Bereich Wohnen eingebunden werden. Wir sehen den verstärkten Neubau bei unserer eigenen Wohnungsbaugesellschaft, den Baugenossenschaften, bei Unternehmen und Privatpersonen aber natürlich auch bei Bauträgern.

In Ergänzung und Verstärkung des Antrags 168/2018 beantragen wir:

  1. Die Verwaltung schlägt dem Gemeinderat noch 2018 eine neue Arbeits- und Verantwortungsstruktur der Verwaltung im Bereich Wohnen vor. Als positives Beispiel ist hier die „Task-Force-Flüchtlingsunterkünfte“ zu nennen, in der erfolgreich und schnell zahlreiche Bauprojekte einschließlich der Genehmigungsverfahren bearbeitet wurden. Im Rahmen dieser neuen Arbeits- und Verantwortungsstruktur ist auch die bisherige Rolle des Wohnbaumanagers zu hinterfragen. Wir halten einen zentralen Ansprechpartner für Bauherren in unserer Stadt für zielführend.
  2. Alle mit dem Thema Wohnen beschäftigten Ämter / Abteilungen brauchen eine aktivere Haltung beim Thema Bauen. Noch im Jahr 2018 ist ein extern begleitender Prozess zur aktiveren Beteiligung der Ämter/Abteilungen beim Thema Wohnen vorzubereiten. Die Umsetzung soll im ersten Quartal 2019 beginnen und zügig durchgeführt werden. Es ist noch im Jahr 2018 ein von einem externen Unternehmen durchzuführender Prozess, mit dem Ziel der Erarbeitung einer gemeinsamen positiven Haltung zum Thema Wohnen, vorzubereiten. Die Umsetzung soll im ersten Quartal 2019 beginnen und zügig durchgeführt werden.
  3. Betreffend die Neubaugebiete aus der Zeitstufenliste Wohnen sollen diese nochmals per Abstimmung in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik im Juli 2018 bestätigt werden. Wir würden es begrüßen, wenn der Oberbürgermeister an dieser Sitzung und Abstimmung teilnimmt. Über den Fortschritt auf dem Weg zur Baureifmachung berichtet die Verwaltung ab dieser Sitzung regelmäßig alle sechs Wochen im Ausschuss für Umwelt und Technik ohne dass dies jeweils wieder beantragt werden muss. Hierbei ist jeweils zu berichten welche Arbeiten und Fortschritte, aber auch Hindernisse, im Zeitraum seit der letzten Berichterstattung bei jedem Baugebiet auch aus den anderen Anträgen vorliegen bzw. durchgeführt und erreicht wurden und was die nächsten Schritte der Verwaltung sind.
  4. Die mit den Anträgen 100/2016 und 25/2018 aufgeführten Wohnbauflächen werden in der Sitzung des UTA im Juli 2018 nochmals einzeln aufgerufen und diskutiert. Die Beantwortung der Verwaltung zu diesen Anträgen halten wir für oberflächlich und unmotiviert. In dieser Sitzung soll die Verwaltung auch nochmals zu der von uns mit Antrag 152/2017 vorgeschlagenen Umwandlung von nicht mehr benötigten Friedhofserweiterungsfächen zu Bauflächen in den einzelnen Stadtbezirken Stellung nehmen. Wir werden vor der Sitzung im Juli noch eine 3. Tranche von Ideen für zusätzliche Wohnbauflächen in die Diskussion einbringen.
  5. Das unter Punkt 4 des Antrags 168/2018 aufgeführte kommunale Förderprogramm zur Schaffung von zusätzlichem Wohnraum in Bestandsgebäuden ist mit Nachdruck voranzutreiben. Die Verwaltung stellt dem Gemeinderat im September 2018 ein entsprechendes Konzept vor. Wir können uns Zuschüsse in der Größenordnung von 20% von entsprechenden Baukosten, gedeckelt auf 20.000.- €/zusätzlicher Wohneinheit vorstellen. Der Zuschuss wird gewährt, wenn eine anschließende Vermietung für mind. 10 Jahre mit einem Mietpreis von max. 10% über dem Mietspiegel vereinbart wird. Eine mögliche Erhöhung des Zuschusses bei einer Vereinbarung über günstigere Mietpreise sehen wir als sinnvoll an.
  6. Vorbereitungen zur Bearbeitung der Stuttgart 21 Flächen. In Ergänzung zu Punkt 7 des Antrags 168/2018 fordern wir die Verwaltung auf, im Oktober 2018 das Thema mit welcher Struktur die Beplanung und Aufsiedlung der Stuttgart 21 Flächen seitens der Stadt angegangen werden soll, auf die Tagesordnung einer gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik und des Ausschusses für Wirtschaft und Wohnen zu setzen.
  7. Wir sehen die Notwendigkeit die Personalressourcen zur Beratung von Vermietern mit Wohnungsleerstand aufzustocken. Die Verwaltung soll im September 2018 dem Gemeinderat einen Vorschlag unterbreiten, wie diese Beratungstätigkeit ausgebaut werden kann und welche Anreize zur Wiedervermietung für Vermieter mit Leerstand seitens der Stadt geschaffen werden können. Eine Verschärfung von Strafmaßnahmen oder gar zwangsweise Belegung bei Leerstand durch die Stadt lehnen wir ab, da dies nur zu weiterer Verärgerung der vielen korrekten Vermieter in unserer Stadt führt.
  8. Wir sprechen uns für eine Stadtentwicklung am Neckar auf den bisherigen Flächen der EnBW entlang der Bundesstraße vom Berger Tunnel bis zum neuen Gaskraftwerk Gaisburg aus. In einer gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik und des Ausschusses für Wirtschaft und Wohnen noch vor der Sommerpause 2018 soll dazu entschieden werden, ob eine Ansiedlung des Betriebshofs der Stuttgart-Netze, ein Paketverteilzentrum oder weitere ähnliche gewerbliche Ansiedlungen mit einer Vision „Neckar-City“ bzw. „Wohnen am Fluss“ vereinbar sind oder nicht?
  9. Wir unterstützen den Vorschlag, aus zusätzlicher freier Liquidität im Rahmen des Jahresabschluss 2017 eine Davon-Rücklage Wohnraumoffensive Stuttgart in Höhe von 150 Millionen Euro zu bilden. Die Verwaltung soll im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses eine entsprechende Umsetzung einplanen. Aus dieser Rücklage sollen u.a. Grunderwerbs- oder Baukosten der Stadt oder der SWSG im Rahmen neuer Baugebiete bzw. Bauvorhaben finanziert werden.
 

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