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13. Juli 2018
Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion
CDU und Grüne wollen die Grundsteuer einmalig für das Jahr 2019 um 30 Mio. Euro senken. Das entspricht einer Entlastung der Grundsteuerzahlerinnen und Grundsteuerzahler um rd. 19,3% (30 Mio. Euro entsprechen 19,3% des gesamten Grundsteueraufkommens von derzeit 155 Mio. Euro). Gemäß Betriebskostenspiegel des Deutschen Mietervereins entfallen im Schnitt 0,19 Euro pro Quadratmeter pro Monat auf die Grundsteuer. Mieterinnen und Mieter werden also durch den Vorschlag von CDU und Grünen um durchschnittlich 1,45 Euro pro Monat finanziell entlastet, also um 17,40 Euro für das Jahr 2019 insgesamt. Dieser geringe Entlastungsbetrag hat damit zu tun, dass der größte Teil der Grundsteuer nicht durch Mieterinnen und Mieter, sondern durch Gewerbetreibende aufgebracht wird. Innerhalb der Gruppe der Gewerbetreibenden sind es wiederum wenige sehr große Industriebetriebe, die besonders hohe Grundsteuerlasten zu tragen haben.
Wir teilen die Auffassung von CDU und Grünen, dass die gute Haushaltssituation der Stadt auch für eine finanzielle Entlastung der Bürgerinnen und Bürger genutzt werden sollte. Einigkeit besteht auch darüber, dass die Entlastung im Zusammenhang mit Beschlüssen zum Jahresabschluss einmalig sein muss, weil der Jahresüberschuss ebenfalls nur einmal zur Verfügung steht. Entscheidungen über strukturelle Mehr- oder Mindereinnahmen bzw. Mehr- oder Minderausgaben sollten bei den Haushaltsberatungen gefasst werden. Hier wurden erst im Dezember auch weitreichende strukturelle Entlastungen beschlossen, bei den Kitagebühren für Familien mit Familiencard und bei den Preisen für den Nahverkehr.
Um den Umstieg von Autofahrern auf das Fahren mit Bussen und Bahnen zu erleichtern, und um die finanzielle Entlastung von 30 Mio. Euro gerecht zu verteilen, schlagen wir vor, jeder Stuttgarter Bürgerin und jedem Stuttgarter Bürger einen Gutschein in Höhe von 50 Euro zukommen zu lassen, der beim Kauf von Fahrkarten bei der SSB oder der VVS eingelöst werden kann. Diese Maßnahme ist gerechter und sinnvoller, gerade auch vor den jetzt beschlossenen Fahrverboten für Stuttgart im kommenden Jahr.
Wir beantragen daher zur GRDrs 612/2018, die am 18. Juli 2018 im Verwaltungsausschuss und am 19. Juli 2018 im Gemeinderat zur Abstimmung steht, die folgende Änderung des Beschlussantrags: