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Vorschau / übersicht
Antrag der SPD-Fraktion
24. Juli 2023
Wir beantragen, dass die GRDrs 73/2023 um folgende Beschlusspunkte ergänzt und abgestimmt wird:
Ziffer 4: Um die Deckungsgleichheit der Zielzahl von 17.000 Wohneinheiten (Zielbeschluss GRDrs 203/2023) und den Wohneinheiten der Realisierungsstufen 0 - 3 herzustellen, wird die Verwaltung beauftragt, so viele Projekte aus der Realisierungsstufe E weiter voranzutreiben, dass rund 2.800 Wohneinheiten einer zeitnahen Entwicklung zugeführt werden können.
Ziffer 5: Die Verwaltung wird beauftragt, die Ergebnisse der Organisationsuntersuchung des Baurechtsamts und des Amts für Stadtplanung und Wohnen bis spätestens 30.6.2024 vorzulegen. Ein zentraler Baustein sollen bis zum 30.6.2024 Vorschläge sein, wie die 6-jährige Entwicklungszeit bis zum Baubeginn halbiert werden kann.
Ziffer 6: Bis Ende des Jahres 2023 (die letzte STA-Sitzung findet am 12.12.2023 statt) legt die Verwaltung Zielwerte für die einzelnen Planungsabteilungen vor um ein Führungs- und Controllinginstrument zu haben.
Begründung:
Mit dem Zielbeschluss gemäß GRDrs 203/2023 hat der Gemeinderat entschieden, bis 2033 den Baubeginn von 17.000 Wohneinheiten durch die Zeitstufenliste Wohnen zu ermöglichen. Wie sich aus der nun vorgelegten Zeitstufenliste 2022 ergibt, kann dieses Ziel derzeit nicht mit Realisierungsstufe 0 - 3 erreicht werden. Die Verwaltung schlägt daher vor, rund 2.800 Wohneinheiten aus der Realisierungsstufe E vorzuziehen. Wir wollen diesen Vorschlag der Verwaltung als Beschlusspunkt aufnehmen und abstimmen lassen.
Bürgermeister Pätzold hat wiederholt eine Organisationsuntersuchung für das Baurechtsamt und das Amt für Stadtplanung und Wohnen angekündigt, zuletzt in seiner Vorstellungsrede am 22. Juni 2023 anlässlich der Wahl zum Beigeordneten für das Referat Städtebau, Wohnen und Umwelt. Wir erwarten viel von dieser Organisationsuntersuchung; aufgrund der bekannten Dringlichkeit sollen die Ergebnisse der Organisationsuntersuchung zeitnah bis Mitte des kommenden Jahres vorliegen und dem Gemeinderat vorgestellt werden. Ein Ziel muss dabei sein, die auf Seite 13 der Anlage 1 zur GRDrs 73/2023 dargestellte Zeitschiene für Bürgerbeteiligung und Wettbewerb, Bebauungsplan und Baugenehmigung von 6 Jahren auf 3 Jahre zu reduzieren.
Um nun definierten Ziele aus der Zeitstufenliste Wohnen effektiv umsetzen zu können und ein entsprechendes Controlling-Instrument zu haben, bricht die Verwaltung diese Ziele bis Ende des Jahres 2023 auf die einzelnen Planungsabteilungen herunter. Nur so ist es den einzelnen Planungsabteilungen möglich, die eigenen Ziele effektiv weiterverfolgen zu können.