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Anträge März 2020


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Im Sanierungsgebiet am Stöckach wohnverträgliches Gewerbe und kulturelle Einrichtungen erhalten!

09. März 2020

Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion

Uns ist zu Ohren gekommen, dass das Gebäude in der Hackstraße 70 verkauft werden soll. Es liegt im Sanierungsgebiet Stuttgart 29 - Teilbereich Stöckach. In dem Gebäude sind zwei kulturelle Einrichtungen und wohnverträgliches Gewerbe zur Miete ansässig. Die mit der GRDrs 362/2012 beschlossenen Sanierungsziele für den Stöckach geben u.a. vor, dass solche Nutzungen mit Hilfe der Instrumente eines Sanierungsgebiets erhalten werden sollen. Nach dem Verkauf des Gebäudes besteht die Befürchtung, dass die Anschaffungskosten auch durch eine deutliche Erhöhung der Mieten finanziert werden sollen. Dies kann dazu führen, dass das derzeit dort ansässige wohnortverträgliche Gewerbe und die kulturellen Einrichtungen verdrängt werden oder in eine prekäre wirtschaftliche Situation geraten. Das Vorkaufsrecht der Stadt ist ein Instrument, um die vom Gemeinderat beschlossenen Sanierungsziele zu erreichen.

Vor diesem Hintergrund beantragen wir:

  • Die Stadtverwaltung macht ihr Vorkaufsrecht für die Hackstraße 70 geltend, um das wohnverträgliche Gewerbe und die kulturellen Einrichtungen dort zu erhalten.
  • Bei einer gegebenenfalls abzuschließenden Abwendungsvereinbarung stellt die Stadtverwaltung sicher, dass das wohnverträgliche Gewerbe und die kulturellen Einrichtungen dort erhalten bleiben.
  • Dieser Antrag kommt auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Technik am 24. März. In dieser Sitzung berichtet die Stadtverwaltung, inwiefern sie den Punkten 1 und 2 nachgekommen ist.
 

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