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25. März 2020
Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion
Bis April 2020 wird die Strategie der Stadtwerke Stuttgarts an die Beschlusslage des Gemeinderats vom 20. Dezember 2019 angepasst. Die Stadtwerke stellen auf diesem Wege vor, wie sie die schwierige Aufgabe der Energiewende und Klimaneutralität unserer Wärme- und Energieversorgung in Stuttgart stemmen können.
Parallel dazu überarbeitet die Verwaltung das kommunale Energiesparprogramm – also die städtische Förderkulisse zum Gelingen einer sozial gerechten Energiewende in der Stadt.
In Anbetracht der Tatsache, dass mehr als die Hälfte unserer Endenergie in die Wärmeversorgung fließt, ist es für Fachleute klar, dass eine erfolgreiche Energiewende nur mit einer Wärmewende gelingen kann. Die Wärmeversorgung von Haushalten, Verwaltung und Gewerbe muss bis spätestens 2050 aus erneuerbaren Energiequellen erfolgen. Nur so kann das beschlossene Ziel des Gemeinderats erreicht werden.
Die alleinige energetische Optimierung von Einzelgebäuden ist für die Stadt nicht zielführend. Die Wärmewende ist unter Bezug zur Quartiersebene und zu den Energieversorgungsstrukturen (vgl. Deutscher Städtetag zum Klimaschutzgesetz und zum Klimaschutzprogramm 2030, Januar 2020, S. 12) voranzutreiben. Die Gebiete, in denen in besonderem Maße Energie (z.B. Abwärme aus Industrie und Gewerbe) gewonnen werden kann, müssen die anderen Gebiete mitversorgen. Die Grundlage hierfür bietet eine stadtweite Energieleitplanung, wie sie der Landesgesetzgeber im Rahmen der Novellierung des Klimaschutzgesetzes plant vorzuschreiben. Rückgrat einer zukunftsfähigen Wärmeversorgung muss künftig in geeigneten Stadtquartieren nicht mehr die Heizung im eigenen Haus sein, sondern die auf regenerative Wärmequellen umgestellte Fern- und Nahwärmeversorgung. Das gilt auch für Bestandsgebiete unserer Stadt und nicht nur in Neubauquartieren. Bei einem Aufbau eines Wärmenetzes anhand der Energieleitplanung für das gesamte Stadtgebiet entstehen aus regenerativen Quartiersinseln ein zusammenwachsendes, dezentrales Wärmenetz. Den Einsatz von hocheffizienten Gas-BHKWs als Übergangstechnologie zum zügigen und flächendeckenden Ausbau betrachten wir als unvermeidbar. Hier müssen jedoch gleichzeitig langfristige Umstiegsszenarien auf erneuerbare Energien dargestellt werden.
Der enorme Vorteil eines Wärmenetzes liegt bei genau diesem Umstieg auf Erneuerbare: Muss man momentan in nahezu jedem Stuttgarter Gebäude den Umstieg von fossilen Energieträgern auf Erneuerbare meistern – das bedeutet die EigentümerInnen hiervon einzeln überzeugen, kann man bei einem Wärmenetz die Energiequelle an sich ersetzen. Nahwärmenetze sind Teil der öffentlichen Infrastruktur und Daseinsvorsorge und sind deshalb von den zu 100 % im Eigentum der Stadt befindlichen Stadtwerken aufzubauen und zu betreiben. Die Produktion bzw. die Beschaffung von Wärme ist Aufgabe der Stadtwerke, die dazu sowohl finanziell als auch personell entsprechend von der Stadt ausgestattet werden müssen.
Eine planvolle Vorgehensweise der Stadt muss sich auch in den Fördermaßnahmen der Stadt niederschlagen. So ist es kontraproduktiv, in Quartieren, in denen in den nächsten Jahren Nahwärmenetze bereitstehen, bzw. aufgebaut werden sollen, die Umstellung von eigenen Heizungen privater EigentümerInnen zu fördern. Notwendig ist es, auch in den Förderbedingungen der Stadt Anreize so zu setzen, dass die erwünschte Lenkungswirkung entsteht. Betroffene müssen mit möglichst viel Vorlauf darüber informiert werden, damit kein Lock-In-Effekt durch parallele Einzelhaussanierungen eintritt. Auch ordnungspolitisch muss bei bestehender Förderkulisse stärker eingegriffen werden können. Hier muss beides Hand-in-Hand greifen um eine effektive Lenkungswirkung zu entfalten.
Wir beantragen daher, dass bei der Überarbeitung der Strategie der Stadtwerke sowie des kommunalen Energiesparprogramms folgende Punkte Berücksichtigung finden: