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Anträge März 2022


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Personelle und finanzielle Mittel zur Versorgung der ukrainischen Geflüchteten zur Verfügung stellen

Antrag der FDP-Gemeinderatsfration, SPD-Gemeinderatsfraktion

24. März 2022

In der Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses hat die Verwaltung ausführlich berichtet, was alles bisher geleistet wird, um die Grundversorgung der Flüchtlinge aus der Ukraine sicherzustellen, wie z.B. im Hinblick auf die Unterkunft, Verpflegung sowie die medizinische Versorgung. Dabei ist deutlich geworden, dass angesichts der enorm hohen Zahl der Menschen – Stand 21.3.2022 waren es rund 2000 ukrainische Flüchtlinge, wobei täglich bis zu 250 Personen hinzukommen – die Unterstützerinnen/Unterstützer und die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter an ihre Grenzen kommen. So wurde berichtet, dass die vielen ehrenamtlichen Dolmetscherinnen/Dolmetscher mit ukrainischen Sprachkenntnissen bereits am Rande der Erschöpfung seien. Diese würden allerdings dringend gebraucht, da viele der Menschen, die in Stuttgart Zuflucht suchen, weder der deutschen, noch der englischen Sprache mächtig seien. Die aufgezeigten Probleme korrespondieren mit der „Resolution der Sachkundigen Mitglieder aus dem Internationalen Ausschuss des Stuttgarter Gemeinderates zu den Auswirkungen des Angriffs auf die Ukraine“.

Darin wird ausgeführt: „Nach der schnellen Nothilfe bedarf es jetzt personeller Ressourcen für die Integrationsarbeit, damit die Woge des Mitgefühls nicht in Überforderung und Ablehnung umkippt.“

In der Tat ist es wichtig, neben der Erstversorgung der Geflüchteten auch die ersten Schritte der Anschlussunterbringung im Blick zu haben sowie für Beides die personellen und finanziellen Grundlagen zu schaffen.

Um den Bedürfnissen der Schutzsuchenden und zeitgleich auch den Kapazitäts- und Leistungsgrenzen der Haupt- und Ehrenamtlichen gerecht werden zu können, ist die Verwaltung zeitnah mit finanziellen Mitteln auszustatten. Diese Mittel werden für ein flexibles und schnelles Handeln der Verwaltung und der Betreuungsorganisationen dringend benötigt.

Wir beantragen daher:

Die Verwaltung berichtet in einer der nächsten beiden Sitzungen des Verwaltungsausschusses, zu der auch die Mitglieder des Sozial- und Gesundheitsausschusses eingeladen werden, zu folgenden Punkten:

1. Welche Mittel (personell wie finanziell) benötigen die Verwaltung und die Freien Träger derzeit am Dringlichsten für die Betreuung der Geflüchteten aus der Ukraine?

2. Welche Mittel (personell wie finanziell) werden für den Einsatz von (qualifizierten) ukrainisch oder russisch sprechenden Dolmetscher/innen benötigt?

3. Gibt es die Möglichkeit, ein „Ukraine-Budget“ zu schaffen, auf das die Verwaltung schnell zugreifen könnte? Wenn ja, welche Kriterien wären hierzu erforderlich?

4. Ist darüber hinaus die Schaffung eines weiteren „Ukraine-Budgets oder Fonds“ möglich, mit dem die Verwaltung die Freien Träger (auf Antrag) in der Betreuung der ukrainischen Geflüchteten pragmatisch und schnell unterstützen könnte?

5. Gibt es bereits erste Einschätzungen, wieviel zusätzliches Personal in den verschiedenen Ämtern (z.B. Sozialamt, Gesundheitsamt, Ausländerbehörde, Welcome Center, Fachstelle Migration) über befristete Verpflichtungsermächtigungen zur Verfügung gestellt werden sollte?

 

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