Vorherige Seite Eine Seite weiter Vorschau / übersicht
Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion
11. März 2024
Die Bekanntmachungssatzung der Stadt Stuttgart stammt in ihrer aktuellen Fassung aus dem Jahr 2017. Und obschon sie nur sieben Jahre alt ist, atmet sie dennoch den Geist einer vordigitalen Zeit. Nicht nur wird das gedruckte Amtsblatt durchgängig als zentrales Bekanntmachungsorgan gewählt, es findet sich auch sonst kaum ein Wort über digitale Medien wie beispielsweise die Internetseite der Stadt, obwohl die digitalen Kanäle besonders reichweitenstark sind. Stattdessen sind die Stuttgarter Zeitung und die Stuttgarter Nachrichten, Lautsprecherdurchsagen, Rundfunk oder das Ausrufen auf öffentlichen Straßen und Plätzen und das Verteilung von Handzetteln empfohlene alternative Optionen.
Die Mediennutzungsgewohnheiten der Menschen haben sich massiv verändert. Es ist gelernt und wird erwartet, dass auf digitalen Kanälen zuverlässig und schnell informiert wird. Um dem Rechnung zu tragen sowie möglichst viele Menschen zeitnah zu erreichen und zu informieren, beantragen wir daher Folgendes:
Die Bekanntmachungssatzung wird dergestalt neu bearbeitet, dass der Internetauftritt der Stadt Stuttgart unter stuttgart.de zukünftig das primäre und zentrale Bekanntmachungsorgan der Stadt ist. Das (gedruckte) Amtsblatt sowie die Stuttgarter Zeitung / Stuttgarter Nachrichten sind sekundäre und ergänzende Kanäle. Das gilt in gleicher Weise für öffentliche Bekanntmachungen, ortsübliche Bekanntgaben und ortsübliche Bekanntmachungen.
Eine angemessene Übergangszeit, während derer die Kanäle Web und Amtsblatt parallel bedient werden, ist vorzusehen.