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Anträge Mai 2020


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Kindern mit Behinderung einen gleichberechtigten Zugang zum eingeschränkten Schulbetrieb und der Notbetreuung ermöglichen

06. Mai 2020

Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion, PULS-Fraktionsgemeinschaft

Für Schüler*innen in den sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren, inklusiv beschulte Schüler*innen und Kinder in den Schulkindergärten, gelten durch Weisung des Schulverwaltungsamtes besondere Voraussetzungen zur Aufnahme in den Schulbetrieb und die Notbetreuung. Insbesondere soll bei einigen Förderschwerpunkten eine entsprechende ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden, die bescheinigt, dass unter Abwägung der gesundheitlichen Risiken ein Schulbesuch dennoch empfohlen wird. Eine vergleichbare Bescheinigung wird bei anderen Schüler*innen, die vielleicht zur Risikogruppe gehören, nicht verlangt. Darüber hinaus bezweifeln wir, dass derzeit Ärzt*innen eine solche Bescheinigung überhaupt ausstellen würden. Für uns stellt dieses Vorgehen eine unverhältnismäßige Ungleichbehandlung von Schüler*innen mit Behinderung dar.

Dennoch teilen wir selbstverständlich das Ziel, diese teilweise besonders vulnerable Gruppe von Schüler*innen zu schützen, und finden eine ausführliche Abwägung der Vorteile und Risiken im Einzelfall wichtig. Jedoch sollten aus unserer Sicht – wie auch bei anderen Kindern – die Eltern zentrale Verantwortung tragen. Wir sehen als Aufgabe der Schulen und der Verwaltung, den Eltern bei dieser sorgfältigen Abwägung zur Seite zu stehen und vor allem die Rahmenbedingungen bereitzustellen, um auch diesen Kindern die Teilnahme am Schulbetrieb und der Notbetreuung zu ermöglichen.

Wir beantragen daher:

  1. Schüler*innen an den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren und in der inklusiven Beschulung sollen bei der Aufnahme in den eingeschränkten Schulbetrieb und die Notbetreuung so weit wie möglich so behandelt werden wie alle anderen Schüler*innen. Dazu wird das Aufnahmeprozedere so angepasst, dass die Hürden für den Schulbesuch gesenkt werden und trotzdem eine gewissenhafte Abwägung stattfindet. Eine ärztliche Bescheinigung – so wie sie das gegenwärtige Verfahren vorsieht - muss nicht vorgelegt werden. Aus unserer Sicht könnte das durch eine gemeinsame Abwägung von Schule und Eltern sichergestellt werden.

  2. Die Verwaltung stellt sicher, dass bei Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen die nötigen Rahmenbedingungen wie Schüler*innenbeförderung, Schulbegleitung und pflegerisches Personal zur Verfügung stehen.

Der Antrag soll im nächsten Verwaltungsausschuss am 13. Mai 2020 in Ergänzung zur dritten Frage unseres Antrags 132/2020 unter TOP 28 behandelt werden.

 

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