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Anträge Mai 2020


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Änderungsantrag zu GRDrs. 1493/2019: Ganze Quartiere mit dem städtischen Energieerlass klimaneutral machen

Die Klimawende in Stuttgart bedeutet, dass wir rund 24 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente zusätzlich einsparen müssen. Bei den städtischen Liegenschaften allein besteht dafür ein Potenzial von 0,12 Millionen Tonnen.

Wenn man jedoch die Energieversorgung miteinbezieht, sprechen wir von einhundert Mal so viel - rund 12 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente. Beides können wir jedoch mit dem hier vorliegenden Energieerlass zusammenbringen und damit einen wesentlichen Schritt zur Klimawende in Stuttgart beitragen.

Energetische Potentiale städtischer Gebäude können in ein ganzes Viertel ausstrahlen und bessern damit nicht nur die eigene Energiebilanz auf, sondern sparen auch in anliegenden Gebäuden wertvolle Energie ein. Hierfür sind städtische Gebäude als Ankerzentren von wichtiger Bedeutung. Hier kann die Grundlage für die dezentrale Energieversorgung in einem Quartier gelegt werden. Bei diesem Ansatz geht es nicht darum, dass einzelne Gebäude klimaneutral werden - was aber natürlich Ziel bleibt - sondern darum das ganze Quartier maximal klimaneutral zu machen.

Besser ist unserer Meinung daher, das maximale Potential für ein gesamtes Viertel zu analysieren und das kommunale Ankergebäude dann entsprechend auszurüsten. Das kommunale Energiesparprogramm sieht dann entsprechende Förderungen passend zu den Potentialen des Ankergebäudes in diesen Quartieren vor. Das Energieberatungszentrum hat den Auftrag die Anwohnerinnen und Anwohner hierüber zu informieren und ihnen attraktive Angebote zu machen. Dies haben wir mit GRDrs. 79/2020 beantragt. Dies ist bei der Sanierung im Bestand noch deutlich wichtiger als beim Neubau, um möglichst effiziente Klimaschutzmaßnahmen zu erreichen.

Hierfür werden Energieleitpläne erstellt und in den nächsten Jahren sukzessive Quartierslösungen erarbeitet. Dieser Punkt fehlt uns in der Vorlage 1493/2019. Obwohl dies haben mit dem Klimaaktionsplan (GRDrs. 925/2019) verabschiedet wurde und deshalb auch Bestandteil der Aktualisierung der Energierichtlinie sein muss. Dies wurde auch mit dem Antrag (GRDrs. 218/2018) zu Drucksache 769/2017 bereits vor zwei Jahren beantragt.

Die Aktualisierung des städtischen Energieerlasses wurde bereits mit der Drucksache 769/2017 eingebracht und liegt sie uns jetzt im Jahr 2020 erneut vor - das verwundert. Die Daten beispielsweise der Wirtschaftlichkeitsberechnungen (GRDrs. 769/2017) sind damit mehrere Jahre alt. Es wäre interessant neuere Daten zu kennen, gerade vor dem Hintergrund aktuellerer Aussagen: Das Hochbauamt hat am 19. November zu Antrag 1225/2019 im STA geschildert, dass die Landeshauptstadt an technologische, personaltechnische sowie Grenzen bei Luft- und Umweltschutz, Denkmalschutz und Wirtschaftlichkeit komme, wenn sie nicht schrittweise den Energiestandard hochfahren.

Wir beantragen die folgenden Beschlusspunkte wie folgt zu ändern oder zu ergänzen:

  • Der Beschlusspunkt 2. in GRDrs. 1493/2019 wird um folgende Punkte ergänzt: "- Städtische Neubauten werden zu Ankerzentren für eine dezentrale und klimaneutrale Energieversorgung im Quartier. - Bei der Wärmeerzeugung wird, wo immer es geht, auf Fern- und Nahwärme umgestellt."
  • Der Beschlusspunkt 3. in GRDrs. 1493/2019 wird wie folgt geändert: "Bei der Sanierung von städtischen Gebäuden wird ebenfalls die Klimaneutralität angestrebt sowie die Einbindung in eine Quartierslösung für den Klimaschutz im gesamten Quartier."
  • Wir beantragen einen weiteren Beschlusspunkt 7) "Über die vorangegangenen Punkte wird bei Neubau oder Sanierung jeweils in aller Kürze in der Vorlage eingegangen und/oder im Ausschuss für Klima und Umwelt berichtet"
  • Zuletzt soll im nächsten Ausschuss für Klima und Umwelt dieser Antrag diskutiert sowie vom Hochbauamt mit Hinblick auf ihre mündlichen Einschätzungen zu Antrag 1225/2019 am 19. November berichtet werden.
 

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