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Anträge November 2020


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Die Krise als Chance für nachhaltiges Wirtschaften: Unsere Verpflichtung zu den Sustainable Development Goals - Wegweiser für unser kommunales Handeln

Die immer noch andauernde Corona-Krise fordert nicht nur das Gesundheitswesen, sondern auch das Sozialwesen, den Arbeitsmarkt und die Wirtschaft in ganz besonderer Art und Weise: Familien brauchen mehr und intensivere Unterstützung, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Sicherheit, viele Unternehmen, Geschäfte und die Gastronomie eine Perspektive. In all diesen Bereichen werden große Summen bereitgestellt, um die Krise gut zu überstehen und zu meistern.

Hierin liegt auch eine Chance: Bereits 2016 hat sich die Stadt Stuttgart zu den Sustainable Development Goals (SDGs) (GRDrs 206/2018) bekannt und sich der Umsetzung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung verschrieben. Neben der ökologischen Nachhaltigkeit, die oft als einziges gesehen wird, geht es bei den SDGs um die ökonomische und vor allem die soziale Nachhaltigkeit. Auch hierauf – auf nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung, menschenwürdige Arbeit für alle und die Bekämpfung von Armut – hat sich die Landeshauptstadt mit dieser Unterschrift verpflichtet.

Es gilt jetzt in der Krise darum, dass die von uns in die Wege geleiteten Maßnahmen nachhaltig wirtschaftlich, ökologisch und sozial wirken. Die Einhaltung und Umsetzung der Ziele der Agenda 2030 ist hier wichtiger Wegweiser für unser kommunales Handeln. Dazu muss der Einsatz von Haushaltsmitteln sowie die Wirkung der Maßnahmen regelmäßig überprüft werden. Mit der bundesweit ersten Bestandsaufnahme auf Grundlage von UN-Nachhaltigkeitsindikatoren (SDG) („Lebenswertes Stuttgart- die globale Agenda 2030 auf lokaler Ebene. Bestandsaufnahme auf Grundlage von SDG-Indikatoren“, GRDrs 1074/2019) und dem Gemeinderats-Beschluss zu deren Fortschreibung (GRDrs 1246/2019) haben wir dafür ein ganzheitliches Instrument entwickelt. Dieses Monitoring als eine Grundlage für politische Steuerung gilt es zu stärken.

Wir beantragen:

  • Die Mittelzuordnung der letzten beiden Haushalte auf die 17 SDGs und deren Umsetzung hin zu analysieren und zu überprüfen.
  • Weiter beantragen wir zeitnah und rechtzeitig vor der Diskussion um den Nachtragshaushalt diese Überprüfung im zuständigen Ausschuss öffentlich zu diskutieren. Die SDG-Berichterstattung zusammen mit dem Doppelhaushalt einzubringen.
 

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