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Anträge Oktober 2017


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Vor Beginn der neuen Feinstaub-Periode: Die Landesregierung ist gegenüber der Stadt bei den im Luftreinhalteplan vorgeschlagenen Fahrverboten nach dem St.-Florians-Prinzip in der Pflicht!

11. Oktober 2017

Dringlichkeitsantrag der SPD-Gemeinderatsfraktion

Das Regierungspräsidium hat in den Sommerferien erklärt, dass die von ihm im Entwurf des Luftreinhalteplans vorgeschlagenen Fahrverbote M2a, M2b und M2c nicht umgesetzt werden können, weil durch diese Form der Fahrverbote an anderen Stellen der Stadt höhere Schadstoffwerte entstehen. Das würde gegen das Verschlechterungsverbot verstoßen, so steht es in der Stuttgarter Zeitung vom 28. August 2017.

Genau auf diesen Aspekt hatten wir als SPD-Fraktion bei den Beratungen hingewiesen und haben diese Form der Fahrverbote als Verbote nach dem St.-Florians-Prinzip bezeichnet. Auf unsere Bitten hin hat die Stadtverwaltung diesen Aspekt nochmals beim Regierungspräsidium abgefragt. Nach Angaben der Verwaltungsspitze war zu diesem Zeitpunkt das Regierungspräsidium noch anderer Meinung. Vor der Sommerpause war also noch alles OK, Ende August plötzlich doch nicht. Dieses handwerklich unzulängliche Vorgehen bei der Planung von Fahrverboten für bestimmt Dieselfahrzeuge in Stuttgart durch das Land wird nochmals besonders deutlich, wenn man den in Hamburg bereits am 30. Juni 2017 beschlossenen Luftreinhalteplan und die darin durchgeführte Abwägung bei möglichen Fahrverboten für bestimmte Dieselfahrzeuge liest.

Im Gegensatz zum Entwurf der Landesregierung wird in Hamburg jede einzelne mögliche Fahrverbotsstrecke detailliert geprüft und bewertet. In Hamburg wird u.a. die genaue Zahl der betroffenen Haushalte ermittelt. Es wird exakt nachvollzogen, welche Verkehrsverlagerungen durch Fahrverbote an einzelnen Strecken entstehen und welche zusätzlichen Schadstoffbelastungen durch diese Verlagerungen an anderer Stelle entstehen. Stehen diese Mehrbelastungen in einem schlechten Verhältnis zu den Verbesserungen an der Stelle, an der ein mögliches Fahrverbot eingeführt werden könnte, werden solche Maßnahmen in Hamburg als unverhältnismäßig abgelehnt.

Ein Brief unserer Fraktion, den wir am 1. September an den Regierungspräsidenten geschickt haben, wurde bis heute nicht beantwortet.

Vor diesem Hintergrund beantragen wir,

dass die Stadtverwaltung die Landesregierung bzw. das Regierungspräsidium auffordert, die gegenüber der Stuttgarter Zeitung erwähnten Verschlechterungen der Luftschadstoffwerte durch die Maßnahmen M2a, M2b und M2c im Einzelnen nach dem Vorbild des Luftreinhalteplans der Stadt Hamburg darzulegen (Wo genau? Wie viele Haushalte sind betroffen? Verhältnismäßig oder nicht?). Wir beantragen, dass dieser Antrag auf die Tagesordnung der Vollversammlung am 12. Oktober gesetzt wird, weil die neue Feinstaubperiode Mitte Oktober beginnt. Wir beantragen, dass über den Antrag in der Vollversammlung am 12. Oktober abgestimmt wird.

 

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