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Vorschau / übersicht
Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion
21. Oktober 2022
Aufgrund der aktuellen Situation bei der Energiepreisentwicklung ist es möglich, dass wegen hoher Nachzahlung aus der Nebenkostenabrechnung ein Anspruch nach SGB II entsteht. Dieser Anspruch kann einmalig entstehen, obwohl es sonst keinen weiteren Anspruch der betroffenen Person nach SGB II gibt. Es ist davon auszugehen, dass viele Betroffene ihren Anspruch nicht kennen. Für den Erhalt der Leistung muss der Betroffene sofort nach Erhalt der Nebenkostenabrechnung, noch im selben Monat, den Antrag stellen.
Wir beantragen, dass die Sozialverwaltung zu den folgenden Fragen möglichst zeitnah schriftlich Stellung nimmt:
Wie werden die rechtlichen Rahmenbedingungen umgesetzt?
Wie können die Betroffenen möglichst effektiv über den Anspruch informiert werden?
Ist das Jobcenter für eine hohe Antragsmenge und schnelle Bearbeitung gerüstet?
Ist zusätzliches Personal zur ordnungsgemäßen und schnellen Bearbeitung dieser Mehranträge nötig?