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22. September 2017
Anfrage der SPD-Gemeinderatsfraktion
Mitte Juli hat der Gemeinderat eine neue "Satzung über die Benutzung von Unterkünften des Sozialamtes für Flüchtlinge" beschlossen. Wir haben dieser Satzung zugestimmt, u.a. weil die sog. Selbstzahler für sechs Monate eine ermäßigte Gebühr bezahlen. Überdies war für uns Maßgabe, dass aus einem SGB-II-Bezug, der durch die Gebührenerhöhung verursacht wird, keine ausländerrechtlichen Nachteile entstehen dürfen.
Nun müssen wir erfahren, dass allem Anschein nach alle Selbstzahler einen Bescheid über die erhöhte Gebühr und nicht die ermäßigte Gebühr bekommen. Zudem ist zu hören, dass in den Entscheidungen über die Erteilung eines Aufenthalts sehr wohl eine Rolle spielt, ob sich jemand im SGB-II-Bezug befindet. Dies wirke sich negativ aus.
Wir fragen die Sozialverwaltung und bitten bis spätestens zum nächsten SGA
am 16. Oktober 2017 um eine Antwort: