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Anträge September 2017


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Satzung über die Benutzung von Unterkünften für Flüchtlinge – In der Umsetzung stellen sich Fragen

22. September 2017

Anfrage der SPD-Gemeinderatsfraktion

Mitte Juli hat der Gemeinderat eine neue "Satzung über die Benutzung von Unterkünften des Sozialamtes für Flüchtlinge" beschlossen. Wir haben dieser Satzung zugestimmt, u.a. weil die sog. Selbstzahler für sechs Monate eine ermäßigte Gebühr bezahlen. Überdies war für uns Maßgabe, dass aus einem SGB-II-Bezug, der durch die Gebührenerhöhung verursacht wird, keine ausländerrechtlichen Nachteile entstehen dürfen.

Nun müssen wir erfahren, dass allem Anschein nach alle Selbstzahler einen Bescheid über die erhöhte Gebühr und nicht die ermäßigte Gebühr bekommen. Zudem ist zu hören, dass in den Entscheidungen über die Erteilung eines Aufenthalts sehr wohl eine Rolle spielt, ob sich jemand im SGB-II-Bezug befindet. Dies wirke sich negativ aus.

Wir fragen die Sozialverwaltung und bitten bis spätestens zum nächsten SGA
am 16. Oktober 2017 um eine Antwort:

  1. Warum erhalten alle sog. Selbstzahler einen Bescheid über die erhöhte Gebühr für die Unterkunft?
  2. Warum bezahlen diese Personen nicht die ermäßigte Gebühr?
  3. Wie kann den Familien geholfen werden, deren Lebensunterhalt durch Arbeit, Kindergeld und Elterngeld gesichert wäre, die nun aber aufgrund der erhöhten Gebühren SGB-II-Leistungen beziehen müssen?
  4. Trifft es zu, dass Flüchtlingen durch den SGB-II-Bezug infolge der  erhöhten Gebühren ausländerrechtliche Nachteile entstehen?
  5. Wie gedenkt die Verwaltung dies zu verhindern?

 

 

 

 

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