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Anträge September 2019


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4. Fortschreibung des Luftreinhalteplans Stuttgart: Weitestgehende Zustimmung zum Verwaltungsvorschlag und groben Unfug ablehnen - Änderungsantrag zu GRDrs 848/2019

17. September 2019

Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion

Zum wiederholten Mal befasst sich der Gemeinderat mit einer weiteren Fassung eines Luftreinhalteplans des Landes. Wir begrüßen den Vorschlag des Oberbürgermeisters für eine Stellungnahme der Landeshauptstadt in fast allen Punkten. Wir finden den von der Verwaltung erarbeiten Entwurf für eine Stellungnahme richtig gut und fachlich ausgewogen, zum Beispiel die Hinweise und Änderungsvorschläge hinsichtlich des Tempolimits auf 40 km/h oder die abgelehnte Ausweitung des Parkraummanagements auf die Nacht. Nur die finanziellen Auswirkungen auf die Stadt sollten zumindest grob geschätzt noch mit Zahlen unterlegt werden.

In der Sache lehnen wir die vorgeschlagenen streckenbezogenen Fahrverbote der Maßnahme M1 wegen der Verlagerungsverkehre zu Lasten des Stuttgarter Südens (z.B. Filderstraße), des Stuttgarter Nordens (z.B. Wolframstraße) und zu Lasten des Stuttgarter Ostens (z.B. Neckarstraße und Planckstraße) ab. Ein Fahrverbot auf der B27 ab Kreuzung Jahnstraße/Obere Weinsteige lässt zum Beispiel die Autos über die Jahnstraße am Fernsehturm vorbei in die Pischek- und Planckstraße ausweichen. Am Neckartor können stadtauswärts-fahrende Autos in die Neckarstraße bis zur Heilmanstraße und dann wieder in die Cannstatter Straße ausweichen, stadteinwärts-fahrende Autos können über die Villastraße ebenfalls in die Neckarstraße ausweichen. Am Heslacher Tunnel können stadteinwärts-fahrende Autos in die Filder- und Olgastraße ausweichen. Im Übrigen sind die dann geltenden Fahrverbotsregeln für Euro-4- und Euro-5-Fahrzeuge mit sämtlichen Ausnahmetatbeständen für niemanden mehr nachvollziehbar geschweige denn kontrollierbar.

Streckenbezogene Fahrverbote können aus unserer Sicht nur in Betracht gezogen werden, wenn gewährleistet ist, dass Ausweichstrecken keine sicherheitsrelevanten Probleme mit sich bringen (Schulwege, Fahrradwege, ....). Außerdem dürfen die Ausweichstrecken nicht unverhältnismäßig lang sein, und sie dürfen nicht zu stark zu Lasten anderer Straßenabschnitte führen. Wir fordern die Landesregierung auf, endlich die von uns bereits im Antrag 291/2017 vom Oktober 2017 geforderten detaillierten Untersuchungen streckenbezogener Fahrverbote nach dem Hamburger Vorbild durchzuführen, damit auf dieser rationalen Basis über streckenbezogene Fahrverbote entschieden werden kann.

Wir stimmen also den Beschlusspunkten 1 und 2 vollständig zu, auch den Beschlusspunkt 3 zu den Maßnahmen M2 und M4 können wir unterstützen.

Wir beantragen, den Punkt 3 bezüglich der Maßnahme M1 so zu ändern, dass die Landeshauptstadt die vorgeschlagenen Einzelstreckenfahrverbote ablehnt. Hierfür sollte die Maßnahme M1 beim Beschlusspunkt 3 gestrichen und ein neuer Beschlusspunkt 4 ergänzt werden: "4. Die mit Maßnahme M1 vorgeschlagenen Einzelstreckenfahrverbote werden wegen der Verlagerungsverkehre zu Lasten von Filder- und Olgastraße, von Neckar-, Tal- und Wolframstraße sowie zu Lasten von Jahn-, Pischek- und Planckstraße abgelehnt."

 

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