Standpunkte
Der lange erwartete Kreispflegeplan wurde kürzlich dem Gemeinderat vorgestellt. Ein Kreispflegeplan ist gesetzlich vorgeschrieben und dient auch dazu, in einem Stadt- oder Landkreis prognostisch die Zahl an erforderlichen Pflegeplätzen zu ermitteln, um eine solide Grundlage für Planungen und Umsetzungen zu haben.